SICHERNDE KRÄFTE AN DEN GRENZEN DER DDR                                                                                                                                                                                                 

"...Die Grenzsicherung ist die Gesamtheit der Handlungen, der Sicherstellungs-, Sperr- und Ordnungsmaßnahmen, die durch die Grenztruppen der DDR selbstständig und im Zusammenwirkung mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen sowie in Zusammenarbeit mit den örtlichen Partei- und Staatsorganen, gesellschaftlichen Organisationen, Betrieben, Genossenschaften, Einrichtungen und der Bevölkerung im Grenzgebiet an der Staatsgrenze der DDR zur BRD, zu Berlin (West) und an der Seegrenzen unter allen Bedingungen der Lage durchgeführt werden..."

 

(Quelle: DV 718/0/008 der GT)  

 

Die GT waren sicherlich ein wichtiger Teil des gesamten Grenzregimes der DDR; aber, das gesamte Regimesystem war ein dichter Verbund verschiedener Institutionen der Staatsgewalt. In der DDR war das Politbüro der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) unter der Leitung des Generalsekretärs der SED das zentrale Führungsgremium für alle politischen Grundsatzentscheidungen. Zur Stärkung der DDR-Sicherheitspolitik bildete der 1. Sekretär des ZK der SED Walter Ulbricht 1960 mit dem Nationalen Verteidigungsrat  (NVR) der DDR (am 10. Februar 1960 beschließt die Volkskammer das Gesetz zur Bildung des Nationalen Verteidigungsrat als „oberstes staatliches Organ zu Fragen der Landesverteidigung und Mobilmachungsplanung“) ein staatliches Führungsorgan. Der NVR war der Volkskammer und dem Staatsrat  der DDR untergeordnet und rechenschaftspflichtig. Der Vorsitzende  des NRV war  nach Wahl durch die Volkskammer der Erste Sekretär des ZK der SED.  Die Mitglieder des NVR wurden vom Staatsrat berufen (Verfassung der DDR, Art. 73, Abs. 2). Seinen Ursprung findet dieses Gremium aber schon aus den Entwicklungen nach dem Volksaufstand in der DDR vom 17. Juni 1953 als „Sicherheitskommission im Politbüro der SED“. Alle bewaffneten Organe der DDR dienten der militärpolitischen Sicherheitsarchitektur des NVR und somit unmittelbar der SED. An erster Stelle unterstand dabei das Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) und die Nationale Volksarmee (NVA) sowie folgend die Grenztruppen, (GT) das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), das Ministerium des Innern (MdI), die Deutsche Volkspolizei, (DVP) die Kampfgruppen der Arbeiterklasse und die Zivilverteidigung (ZV) dieser Struktur. Eingebunden in einen Verbund von „zusammenwirkenden Kräften“ war die Grenzpolizei und später die Grenztruppen von Anfang an ein äußerst wichtiger Pfeiler im System der territorialen Landesverteidigung. Zweimal pro Monat hatte ein GT-Kompaniechef in Gemeinden, die im Schutzstreifen lagen, Sicherheitsberatungen mit dem ABV, dem SED-Sekretär der Ortsparteiorganisation, dem Bürgermeister und dem zuständigen MFS-Beauftragten durchzuführen. Zur Übersicht aller „zusammenwirkenden Kräften“ soll folgende  kleine Aufstellung hilfreich sein. Vorangestellt wird jedoch erst einmal eine kurze Beschreibung der machthabenden marxistisch-leninistischen Partei der DDR:

 

Sozialistische Einheitspartei Deutschland

Die politisch-ideologische Absicherung zum Schutz der DDR-Staatsgrenze garantierte die führende Partei in der DDR, die SED. Mit Hilfe der "Parteikontrollkommissionen" (PKK) - eine Art Parteipolizei - überwachte die Partei die eingesetzten Kräfte ("zusammenwirkende Kräfte"  aus Grenztruppen / Volkspolizei / Zoll aber auch den MfS). Bei Verdacht auf politische Unzuverlässigkeit mußten die Betroffenen mit Befragungen und ggf. mit Parteistrafen rechnen. 

Von Anfang an – seit 1946 – achteten die Genossen der SED gemeinsam mit den sowjetischen Beratern darauf, nur solche Personen zum Dienst bei der Grenzpolizei zu zulassen, welche sich bereits auf Orts-, Kreis- und Landesebene im allgemeinen Polizeidienst zuverlässig bewährt hatten. 

Die Partei erhielt Informationen zur Grenzsicherung und beonderer Vorkommnisse immer aus mindestens zwei Melde- bzw. Informationslinien. Neben der direkten Meldelinie über  das  MfNV (Posten / Zugführer / Führungspunkt der Grenzkompanie / Operativer Diensthabender im Grenzregiment / Grenzkommando / Kommando der GT) erhielt die SED über eine spezielle Meldestrecke  des MfS (Führungspunkt der Grenzkompanie / Operativer Mitarbeiter / Unterabteilung I / Abteilung I / Leiter der HA I) so mindesten zwei Meldungen. 

Aber auch innerhalb der DGP bzw. der GT war die DDR-Führung intensiv bemüht, den ideologischen Einfluß der SED und der FDJ auf die Truppenangehörigen zu integrieren und zu erweitern. Eine wesentliches Potenzial zur politischen Ausrichtung und Disziplinierung der Grenzer war die Werbung für die Mitgliedschaft in der SED. 

Diabild aus einer Vortragsreihe für die politische Schulung der Grenzsoldaten "Zusammenarbeit mit der Bevölkerung"; original Karteikartentext zum Dia-Lehrmittelfundus: "In den Städten und Gemeinden des Grenzgebietes vollzieht sich unter Führung der Parteiorganisationen eine stabile politische, ökonomische und gesellschaftliche Entwicklung. Bei allem, was Partei und Regierung in den vergangenen Jahren für die kontinuierliche Entwicklung des Grenzgebiets beschlossen haben, galt die Aufmerksamkeit zuerst den hier lebenden Menschen, darunter auch die Angehörigen der Grenztruppen. Daraus resultieren Aufgaben, um die Einheit von Partei, Volk und den Grenztruppen der DDR zu sichern und ständig zu festigen. Diese Aufgaben können nur in enger Zusammenarbeit zwischen den Politorgangen und Parteiorganisationen der SED in den Grenztruppen und den SED-Kreis- und Bezirksleitungen der Grenzkreise und -bezirke erfolgen. Das gibt uns die nötige kraft und Unterstützung, die Maßnahmen zum Schutz der Staatsgrenze und zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Bevölkerung praktisch zu verwirklichen. Wir können uns darauf verlassen: Die Partei- und Staatsorgane sind stedt für den "Grenzer" da. Sie leisten für uns Grenzsoldaten jederzeit und umfassend eine fürsorgliche Unterstützung und Hikfe und schaffen die Bedingungen, damit wir unseren Klassenauftrag in Ehren erfüllen können." (Quelle: "Für die politische Schulung der Grenzsoldaten" Militärverlag der DDR, Berlin, Redaktion "Wissen und Kämpfen" - Privatarchiv d. Verf.)  


 

Ministerium für Nationale Verteidigung

Das Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) mit Sitz in Straußberg Nord wird am 18.Januar 1956 durch das „Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ gegründet. Die vorherigen paramilitärischen Einheiten der Kasernierten Volkspolizei (KVP) mit ca. 100.000 Angehörigen werden am 1. März 1956 direkt in die neue Armee übernommen. Im Januar 1962 erfolgt die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht. Dem MfNV - als zentrales staatliches Organ des Ministerrates  – obliegt die Führung der NVA sowie die Planung, Koordinierung, Organisation und Durchführung der Landesverteidigung. Allerdings sind seine Kompetenzen in der Praxis durch die Entscheidungsmacht des Politbüros des ZK der SED beschränkt. Die Leitung und Führung des Ministeriums untersteht dem Minister für Nationale Verteidigung mit seinem Hauptstab und der politischen Hauptverwaltung der NVA.

 

Der Hauptstab des MfNV ist folgendermaßen untergliedert: 

 

  • Verwaltungen Operativ (zuständig für Einsatzpläne),
  • Aufklärung (zuständig für die Informationsbeschaffung über ausländische Streitkräfte),
  • Wehrersatzwesen als übergeordnete Behörde für Wehrbezirks- und Wehrkreiskommandos. 

Dem Ministerium unterstehen folgende Waffengattungen: 

 

  • Kommando Landstreitkräfte,
  • Kommando Luftstreitkräfte/Luftverteidigung,
  • Kommando Volksmarine,
  • Kommando Grenztruppen der DDR (1961-1990). 

Diese Kommandos werden vom Chef der Verwaltung (Ausbildung und Bewaffnung) geleitet, wobei der Einsatz der Truppenverbände durch den Minister an die direkt unterstellten Chefs der Militärbezirke befohlen wird. Des Weiteren sind dem MfNV die Verwaltung der Militärstaatsanwaltschaft, die Hauptverwaltung Zivilverteidigung die Gesellschaft für Sport und Technik (GST) sowie der Militärakademie Friedrich Engels unterstellt. 


 

Ministerium für Staatssicherheit

Seit Gründung des Ministeriums für Staatssicherheit (ehem. "Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft" und von 1953 bis 1957 "Staatssekretariat für Staatssicherheit") am 08. Februar 1950 war die Grenzsicherung der DDR und die Überwachung der anderen bewaffneten Organe einer der Aufgabenschwerpunkte. Zwischen den Jahren 1952-57 - bis auf den bekannten Folgen des 17. Juni 1953 für das MfS - unterstand die Deutsche Grenzpolizei sogar - nach sowjetischem Vorbild - unter direkter Leitung des MfS.

Strukturell ähnelte das MfS dem sowjetischen KGB, der seit MfS-Gründung für viele Organisationsfragen das "tschekistische Vorbild" war. Die Hauptaufgaben des DDR-Nachrichtendienstes waren neben den politischen und wirtschaftlichen Spionagetätigkeiten im westlichen Ausland (hier im Schwerpunkt gegenüber der BRD, NATO- und EU-Staaten) die Überwachung und Verfolgung aller "feindlichen" Ausländern und verdächtigen eigenen Bürgern. Hier sorgt das MfS von Anfang an für die frühzeitige Erkennung und Unterbindung von Widerspruch und Aufbegehren gegen die SED-Staats- und –Gesellschaftsführung. Der sozialistische Staat und die unterdrückte Opposition wurden permanent durch die Existenz des andersartigen deutschen Nachbarstaats befruchtet und gleichzeitig gehemmt. Für oppositionelle Bürger ohne öffentliche Plattform, der ständigen Verfolgung und der leichtfüßigen Bilder aus dem Westen ausgesetzt, ergab sich zum Ausdruck der eigenen Meinung ausschließlich durch die eigene Abwanderung oder dem passiven bzw. aktiven Widerspruchs eine lebenswerte Perspektive.

Bis zum Bau der Berliner Mauer machten rund drei Millionen DDR-Bürger von der Abwanderungschance in den Westen Gebrauch. Danach flüchten jährlich ca. 1.000 DDR-Bürger (in den letzten Jahren der DDR stiegt die Zahl der illegalen Fluchten schlagartig, 1988 z.B. 7.300 Bürger, die Meisten kehrten zu dieser Zeit nach Auslandsreisen nicht mehr in die DDR zurück)  durch direkte Wege oder über Drittländer. In den 1960er Jahren war die Schleusung ein möglicher aber äußerst riskanter Weg in die „Freiheit“. Ab Mitte der 1970er Jahre gewann dann der „Antrag auf Ständige Ausreise“ an Bedeutung – die Schleusungen gingen somit sehr schnell zurück - und führte Mitte der achtziger Jahre zu einem nahezu kontinuierlichen aber nahezu unkontrollierbaren Abfluss von „Unruhepotenzial“. Für sich genommen war der Ausreiseantrag zwar ein Signal der Verweigerung und Absage an den sozialistischen Staat, aber letztlich kein Akt des Wiederstands oder der Opposition, sondern eine Ausweichbewegung derjenigen (meist nicht aus der Dissidentenszene, sondern aus der gesellschaftlichen „Mitte“), die aus verschiedensten Gründen den DDR-Staat verweigerten. Zwei sozialmoralische Milieus sorgten in der DDR für maßgebliches Oppositionspotenzial; Restbestände des traditionellen Bürgertums und intellektuelle und künstlerische Kreise. Parallel dazu war die Jugend ständige Quelle der vermeintlichen „Unruhe“. Zwischen jugendlichem Zeitgeist und ständiger sozialistischer Loyalitätsforderung in der Schule, der Ausbildungsstätte, Studium und dem Militär (seit 1962 Wehrdienstpflicht oder fast unsichtbare Ersatzdienstmöglichkeit als Bausoldat) hin und her gerissen entwickelte sich ein ständig nachwachsender Stamm für eine Dissidentengeneration in der DDR.

Aufgegriffene Grenzflüchtige und aktive Oppositionelle wurde in der Regel in den MfS-Untersuchungshaftanstalten (z.B. Berlin-Hohenschönhausen) gerichtliche Verfahren durch das MfS-Untersuchungsorgan „HA IX“ eröffnet. Die Verfahren gingen zur Hälfte aus der „operativen“ MfS-Tätigkeit hervor, also aus IM-Erkundungen (z.B. „HA I“  in den GT), Überwachungen oder Verhören von anderen Beschuldigten, sowie aus Übernahmen von der Volkspolizei (z.B. Festnahme eines Ausreisewilligen mit Plakat vor einem Botschaftsgebäude oder dem Staatsrat) oder Sicherheitsorganen anderer sozialistischer Länder nach Fluchtversuch (z.B. VR Rumänien nach Griechenland). Klassische Spionage gab es kaum; aber mit den strafrechtlichen  §§ „Landesverräterische Nachrichtenermittlung“ oder „Ungesetzliche Verbindungsaufnahme“ war praktisch jeder Westkontakt strafbar. Die Strafandrohung hierzu wurde meist zwischen Bewährung und zehn Jahre Haft aufgestellt. Insgesamt endeten in den 1980`er Jahren über die Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren zwischen einem und zwei Jahren Haft. Parallel entwickelte sich seit 1963 ein zynisches Ritual zwischen beiden deutschen Staaten zum „Freikauf“ von politischen Gefangenen durch die Bundesrepublik; im Laufe der Jahre gelangten über 33.000 Häftlinge durch „Freikauf“ in die BRD. 

KGB-Ehrengeschenk für den Chef der Grenztruppen der DDR - Generaloberst Klaus-Dieter Baumgarten - anlässlich des 70. Jahrestags der Grenztruppen der UdSSR (KGB-Unterstellung) mit Originalunterschrift des Chef der Grenztruppen der UdSSR (Generaloberst Wadim Aleksandrowitsch Matrossow). Links = Abzeichen zum 50., 60. und 70. Jahrestag sowie Medaille zum 70. Jahrestag der Grenztruppen und Rechts = Verleihungsurkunde vom 28. Mai 1988. (Privatarchiv d. Verf.) 

 

Durch die Einrichtung eines "Grenzbeauftragten" an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland mittels Befehl Nr. 2/86 des MfNV (Einsatz von Grenzbeauftragten des MfS und zur Bildung einer Abteilung Grenzsicherheit und von Unterabteilungen Grenzsicherheit in der Hauptabteilung I) ordnete sich erst im Jahre 1986 der Minister der Staatssicherheit - Armeegeneral Erich Mielke  - einen Generalbevollmächtigten für Angelegenheiten des Grenzschutzes in jedem Grenzregiment zu. Ein weiterer befehl Nr. 36/86 legte die genaue Verfahrensweise der Aufgabe des Grenzbeauftragten fest, die zu einer Bündelung aller an der Grenze sichernden Kräfte führen sollte. 


 

Ministerium des Innern 

Die Polizeikräfte der DDR unterstehen insgesamt dem Ministerium des Innern (MdI) der DDR. Im Rahmen des Grenzregimes bilden die Kräfte der VP im Vorfeld der eigentlichen Grenzanlagen einen vorgelagerten Kontrollbereich der "Tiefensicherung" zur Aufklärung und Verhinderung von Verstößen gegen die Grenzordnung der DDR. Die Organisation gliedert sich in 14 (zzgl. Berlin) Bezirksbehörden der Deutschen Volkspolizei (BDVP), in 217 Volkspolizei-Kreisämtern (VPKA) und Polizeireviere. Die wichtigsten Dienstzweige der DVP waren die Schutz-, Verkehrs-, Kriminal-, Transportpolizei und der Betriebsschutz sowie das Erlaubniswesen, das Paß- u. Meldewesen und die Wasserschutzinspektion. Innerhalb des MdI bestehen zusätzlich kasernierte, militärische Formationen mit Wehrpflichtigen in den "Kasernierten Einheiten des MdI". Zu diesen Einheiten gehören VP-Bereitschaften, Transportpolizei-Kompanien, Dienststellen, Schulen und weitere selbständige Kompanien. Außerdem unterstehen dem MdI die Feuerwehr und der Strafvollzug. Zusätzlich war das MdI für die Ausbildung und Logistik der Kampfgruppen der Arbeiterklasse zuständig. Mit kleinen zeitlichen Unterbrechungen untersteht die Grenzpolizei bzw. das Kommando Grenze bis zur Zuordnung an das MfNV im Jahre 1961 - zw. 1946-1961 - ebenfalls dem MdI. Ein GT-Kompaniechef hat gemäß Ziff. 123 DV d. 18/8 (1985) das Zusammenwirken wöchentlich mit dem VP-Gruppenpostenleiter und täglich mit dem VP-Abschnittsbevollmächtigten zu organisieren. In den Gemeinden des DDR-Grenzgebietes bestanden VP-Gruppenposten mit je 30-70 Mann. Innerhalb der VPKA´s in der gesamten DDR ist eine „Arbeitsgruppe I“  bzw. Arbeitsgruppe Grenze" für sogenannte "Grenzdelikte" in enger Zusammenarbeit mit dem MfS zuständig. Die dort tätigen inoffiziellen Mitarbeiter (Ausgewiesen durch den Dienstausweis eines Freiwilligen Helfer der VP) werden von einen OibE (MfS-Offizier im besonderen Einsatz) geführt. 



Zollverwaltung (Ministerium für Außenhandel)

Die Zollverwaltung der DDR ist ein staatliches Organ, welches für die Kontrolle sämtlicher Waren-, Devisen und Geldverkehre nach dem Zollgesetz, dem Devisengesetz und der Geldverkehrsordnung zuständig ist. Auf Grundlage des Deutschen Zollgesetzes von 1939 werden gleich nach dem WKII im Jahre 1945 in allen Besatzungszonen die Arbeit der Zolldienststellen gegen Schmuggel und Spekulation wieder aufgenommen. Eine Vielzahl an Betrieben und Unternehmungen erwägen spätestens nach Gründung der DDR ihren Firmensitz in die BRD zu verlegen und versuchten entsprechend Ihre Produktions- und Vermögensmittel („illegale Ausfuhren“) dorthin abzutransportieren. Nach der Währungsreform in der westlichen und östlichen Besatzungszone entwickelt sich 1948 zunehmend ein Schwarzmarkt für Rohstoffe, Konsumgüter und Genussmittel, die zum großen Teil nur in Westmark angeboten und verkauft werden. Das Kursverhältnis zwischen der West- und Ostmark steigt kurzfristig bis auf 1:5 an. Die Wirtschaftsverantwortlichen in der DDR kommen in Bedrängnis. Als Reaktion werden zum Schutz des Außenhandelsmonopols der DDR 1950 das „Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels“ und das „Gesetz zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs“ in Kraft gesetzt. Von nun an muss der Transport von Waren über festgelegte Kontrollpunkte unter Mitführung von Warenbegleitscheinen erfolgen. Bei Nichteinhaltung und Verstößen drohen erhebliche Strafen. Für die praktische Umsetzung dieser Gesetzte wird im gleichen Jahre das Amt für Kontrolle des Warenverkehr (AKW im Ministerium für innerdeutschen Handel) geschaffen. Parallel zu den weiteren Entwicklungen zur festen Absicherung der Westgrenze und der Verwaltungsreform in der DDR werden am 28. August 1952 mit der „Verordnung über die Einrichtung eines Amtes für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs“ (AZKW) die Bedingungen zum innerdeutschen Handel weiter angepasst und verändert. Künftig gilt der Gründungstag des AZKW als „Tag der Zollverwaltung der DDR“. Das Personal untersteht verwaltungsmäßig der GPB, operativ und personell jedoch dem AKZW. Nach der gewaltsamen Niederschlagung der Bevölkerungsproteste am 17. und 18. Juni 1953 in Ostberlin und in der DDR bleibt die wirtschaftliche Lage weiter angespannt. Als Bühne des „Kalten Kriegs“ werden den DDR-Bürgern in Berlin durch die offenen Stadtgrenzen ihre im Vergleich zur BRD und Westberlin schlechteren Lebensbedingungen vor Augen geführt. Ein Höhepunkt ist die in Westberlin durchgeführte US-Lebensmittelaktion „Nachbarliche Hilfe“ (zwischen Juli bis Oktober 1953 werden insgesamt 5,5 Millionen Hilfspakete ausgegeben), bei der DDR-Bürger unter Vorlage ihres Personalausweises kostenlose Lebensmittelpakete erhielten. Neben den weiteren „Schutz- und Sicherheitsorganen der DDR“ geht das AZKW zur Unterbindung der Einfuhr von sogenannten „Bettelpaketen“ streng vor. Nach Gründung der Nationalen Volksarmee erhält das AZKW zusätzlich grenzpolizeiliche Funktionen. Während die Grenzpolizei künftig mit der unmittelbaren Sicherung und Verteidigung der Landes- und Seegrenzen der DDR beauftragt wird, ist von nun an das AKZW an den Grenzübergangsstellen neben den bisherigen Aufgaben auch mit der Passkontrolle, der Fahndungstätigkeit und der bewaffneten Sicherung betraut. Mit Einführung des neuen DDR-Zollgesetzt am 30. April 1962 wird das im Jahre 1945 durch den Kontrollratsbeschluss bestätigte Deutsche Zollgesetzt aus dem Jahr 1939 abgelöst. Zur Durchsetzung wird die Zollverwaltung der DDR gegründet und untersteht von 1962 bis zum 3. Oktober 1990 dem Ministerium für Außenhandel. Die militärischen Sicherungsaufgaben und die Aufgaben zur Passkontrolle sowie der Personenfahndung an den Grenzübergangsstellen werden vollständig an Sicherungskompanien der Grenztruppen bzw. den Passkontrolleinheiten des MfS übergeben.

Ein Unterkommissar der Zollverwaltung im bereich der PKW-Ausreise GÜST Staaken untersucht mit einem selbstleuchtenden Spiegelwagen den Unterboden eines Wartburg 353W (Privatarchiv d. Verf.)

 

Die Zollverwaltung der DDR besteht von 1962 bis 1990 aus:

  • der Hauptverwaltung (Berlin, Grellstraße im Stadtbezirk Prenzlauer Berg),
  • 8 Bezirksverwaltungen in den Bezirksstädten; Rostock, Magdeburg, Potsdam, Berlin, Frankfurt/Oder, Leipzig, Erfurt und Dresden,
  • 61 Grenzzollämtern, 15 Binnenzollämtern, 14 Postzollämtern und 20 Zollfahndungsämtern.

Die Zollverwaltung wird als Organ des Ministerium für Außenhandel von der MfS-HA XVIII (Sicherung der Volkswirtschaft) kontrolliert. An Grenzübergangsstellen (GÜST) arbeitet die Zollverwaltung mit der Passkontrolleinheit (PKE) der MfS-HA VI und wiederum auf den Postzollämtern mit den Angehörigen der MfS-Abt. M (Postkontrolle) eng zusammen. 


 

Grenzbevölkerung 

Neben den Angehörigen der bewaffneten Organe der DDR konnten sich gemäß § 20(2) des DDR-Grenzgesetz vom 25. März 1982 auch zivile Bewohner (seit 1982 auch Frauen) der Sperrzone, die das 18. Lebensjahr (bis 65 Jahre) erreicht hatten, bei der Überwachung des Grenzgebietes als „Freiwilliger Helfer der Grenztruppen der DDR“ (FHG) verpflichten. Parallel war aber die grenznahe Bevölkerung durch die Grenzordnung zur Mitarbeit mit den "gesellschaftlichen Kräften" im Grenzgebiet angewiesen. Die Vorgaben der Grenzordnung sahen hierbei z.B. strikte Regelungen zum Betreten und zum Verschluss der grenznahen Betriebe, zur Sicherung von Kfz (Planierraupen und schwere Transportfahrzeuge), die sich zur Grenzanlagenüberwindung eigneten, sowie periodische Begehungen der Betriebe zur Kontrolle aller Maßnahmen vor. Schon seit Gründung der DGP im Jahre 1952 wurden besonders überprüfte Grenzbewohner zur Unterstützung der Grenzüberwachung als "Freiwillige Helfer der Grenzpolizei" (Im August 1952 wurden erstmals mehr als 500 GPH im Streifen- und Beobachtungsdienst eingesetzt) herangezogen. Dabei handelte es sich meist um Reservisten der KVP/NVA und Bereitschaftspolizei, um ehemalige Angehörige der DGP sowie um ortskundige, und in der Sperrzone werktätige Personen, wie z.B. Förster, Waldarbeiter, Busfahrer, LPG-Bauern Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe, der deutschen Post und Verkaufspersonal. Also um Menschen, die täglich vielfältigen Berührungspunkten mit einer großen Anzahl an Personen im Grenzgebiet hatten. Für den FHG-Dienst wurden keine DDR-Partei- und Staatsfunktionäre, Freiwillige Helfer Deutsche Volkspolizei, Angehörige der FFW und Kampfgruppen gewonnen. Ferner wurden Bürger, die Verwandte 1. Grades in der BRD oder Westberlin bzw. die Verwandte 2. Grades, die im BRD-Staatsapparat oder in Dienststellen der westlichen Besatzungsmächte tätig waren, nicht zur FHG-Tätigkeit berücksichtigt. Als Anreiz für den Hilfsdienst (Dienstzeit zwischen 18 bis 23 Uhr, 6-8 Stunden im Monat) außerhalb der Arbeitszeit erhielten die FHG`s Geldprämien und Medaillen; eine direkte Vergütung gab es nicht. Zur Dienstzeit trugen die FHG Felduniformen der DGP/GT, jedoch ohne Rangabzeichen, aber mit Armbinde (siehe Rubrik „Auszeichnungen“). Der Zugführer ("Zug" mit 23-30 FHG aus drei "Gruppen" mit 7-10 FHG) führte eine Armbinde mit zwei waagerechten silbernen Randlitzen auf der Armbinde.

Armbinden der Freiwilligen Helfer, links um 1960 und rechts bis 1989. (Privatarchiv d. Verf.)

 

Die FHG waren unbewaffnet und führten auf Befehl des KC-Handsignalzeichen und GMN-Hörer mit. Durch einen eigenen FHG-Ausweis konnten sie sich legitimieren. Die FHG konnten im direkten Verbund mit den regulären Angehörigen der GT aber auch unabhängig in selbstständigen Gruppen agieren. Die Dienstzeit lag i.d.R. außerhalb der geregelten Arbeitszeiten. Die Hauptaufgabe der FGH bestand darin, bestimmte Objekte und Abschnitte im grenznahen Bereich zu überwachen, verdächtige Personen zu erkennen, zu melden, aufzuspüren und ggf. festzunehmen. Die FHG hatten das Recht, selbstständig - auch außerhalb der Dienstzeit - Personen und Fahrzeuge zu kontrollieren und bei Verdacht auf einen möglichen Grenzdurchbruch die GK sofort zu informieren. Einzel- oder in Doppelstreife bzw. in Begleitung eines Grenzaufklärers, Grenzposten, Volkspolizisten aber auch mit FHDVP hatten sie die Einhaltung der Grenzordnung, insbesondere hinsichtlich des sicheren Verschluss von Durchbruchhilfen, wie Leitern, bautechnischen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen, zu überwachen. Jedem GB waren um 1985 ca. 175 FHG zugeordnet. In den heimatlichen GK erfolgte die Ausbildung pro Monat in Form einer Stunde Politunterricht, zwei Stunden taktische Operationen an der Staatsgrenze, dem Umgang mit Schusswaffen sowie einer Stunde Dienstberatung. Vor dem politischen Umbruch in der DDR 1989/90, waren ca. 7.000 DDR-Bürger (800 im Bereich GKM) in den FHG-Gruppen organisiert. 

Diabild aus einer Vortragsreihe für die politische Schulung der Grenzsoldaten "Wenn die Grenztruppen der DDR auf nunmehr 40jährige erfolgreiche Entwicklung zurückblicken können, dann auch dank der hohen Einsatzbereitschaft und Standhaftigkeit der freiwilligen Helfer der Grenztruppen. Auf sie können Sie sich stets verlassen. Heute leisten viele Bürger des Grenzgebietes als freiwillige Helfer der Grenztruppen einen sehr wichtigen Beitrag zum zuverlässigen Schutz der Staatsgrenze der DDR. Vor allem seit dem 13. August 1961, als sie sich als Grenzhelfer an die Seite der Deutschen Grenzpolizei stellten, erwiesen sie sich als unsere treuen und zuverlässigen Kampfgefährten. Sie scheuen keine Mühe und nehmen viele Belastungen auf sich, um mitzuhelfen, Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet durchzusetzten. Freiwillige Helfer gehören somit zu den Traditionen der Grenztruppen. Zu ihnen gehören Arbeiter, Genossenschaftsbauern, angehörige der Intelligenz, gewissermaßen aller Schichten unseres Volkes. Sie alle wirken mit den Grenztruppen zusammen bei der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet, bei der Verhinderung von Grenzdurchbrüchen und bei der Festnahme von Grenzverletzern. Oftmals sind es ehemaligen Grenzsoldaten oder Bürger aus den über 500 Grenzsicherheitsaktiven, die bereits viele wertvolle Erkenntnisse und Erfahrungen gesammelt haben und mit großer Überzeugung und Einsatzbereitschaft an der Staatsgrenze in ihrem Heimatort ihren Mann stehen. Ihre Aufgaben besteh unter anderem darin, zu kontrollieren, ob die Umzäunung der Grundstücke in Ordnung und verschließbar ist, die sicher Unterbringung von Arbeitsgeräten und Technik anliegender Betriebe während der arbeitsfreien Zeit  erfolgt oder auch Personen festzustellen, die sich ohne gültigen Passierschein im Grenzgebiet aufhalten. Zu diesen, unseren engsten Kampfgefährten haben sich sehr enge Kontakte herausgebildet, man kennt sich gegenseitig und lernt voneinander.“  (Quelle: "Für die politische Schulung der Grenzsoldaten" Militärverlag der DDR, Berlin, Redaktion "Wissen und Kämpfen" - Privatarchiv d. Verf.)  

Ausweis eines Freiwilligen Helfer der Grenztruppen aus dem Grenzabschnitt der Grenzbrigade zur CSSR-Grenze, ausgestellt am 05.12.1983, gültig bis 1990. (Privatarchiv d. Verf.)



Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland

Die „Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland“ (Akz. „GSSD“, russisch: „Группа советских войск в Германи“) sind von 1954 bis 1994 in der DDR bzw. später in den neuen Bundesländern der BRD stationiert. Diese Truppe ist den Land- und Luftstreitkräfte der Sowjetarmee direkt unterstellt. Von 1988 bis 1994 (seit 1991 - russische Truppen) wird die Truppenbezeichnung  „Westgruppe der Truppen“ (Akz. „WGT“, russisch: „Западная группа войск“) genutzt. Die Truppen der GSSD sind grundsätzlich der KVP (Kasernierter Volkspolizei) und später der NVA (Nationale Volksarmee) sowie allen anderen Bewaffneten Organen der DDR vorerst übergeordnet. Die Aufgabe der GSSD besteht generell in der Durchsetzung der militär-politischen Interessen der Sowjetunion im östlichen Teil Deutschlands gegenüber den westlichen Besatzungsmächten.

Nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht geht die GSSD am 26. März 1954 aus der Gruppe der Sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland (russisch: Группа советских оккупационных войск в Германии) hervor. Mit einer Stärke von ca. 1,5 Millionen Angehörigen (Ende 1947 auf 350.000 Mann reduziert) sollen diese sowjetischen Truppen die Einhaltung der alliierten Beschlüsse des Potsdamer Abkommens aus sowjetischer Sicht sichern. Diese Aufgaben werden im unmittelbaren Verbund mit der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (bis 1949) bzw. der Sowjetischen Kontrollkommission (bis 1953) verfolgt. Die Schwerpunkte obliegen hier der Sicherung der Westgrenze der sowjetischen Besatzungszone und dem eigenem Berliner Sektor, aber auch der Demontage von Industrie- und Gewerbeanlagen im Rahmen der Reparationsleistungen Deutschlands an die Sowjetunion. Während der Berlin-Krise (1948-1949) wird die Truppenstärke auf ca. eine halbe Millionen Mann wieder aufgestockt und die Truppe übernimmt zusätzlich polizeiliche Aufgaben. Zur Unterstützung der sowjetischen Grenzsicherungsmaßnahmen werden auch unmittelbar ab 1945 deutsche Polizisten als Hilfskräfte für die Grenzkontrollen herangezogen.

Am 17. Juni 1953 kommt es zu einem Volksaufstand in der DDR. Die sowjetische Militärführung (der Oberkommandierende der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland und der sowjetische Botschafter als höchsten sowjetischen Repräsentanten in der DDR) ordnet der DDR-Regierung den Ausnahmezustand an. Die sowjetischen Truppen setzen in Ost-Berlin hierzu die 1. und 14. Mechanisierte Division und die 12. Panzerdivision mit insgesamt 600 Panzern ein. Auch in den anderen Landesteilen werden weitere dreizehn sowjetische Divisionen eingesetzt. 

Am 25. März 1954 erklärt die sowjetische Regierung der DDR die vollständige Souveränität. Einen Tag später wird mit der Umbenennung der sowjetischen Truppen in „Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland“ das Ende der Besatzungszeit signalisiert. Diese formale Souveränitätserklärung bereitet zeitgleich die Aufnahme der DDR in den Warschauer Pakt am 20. September 1955 durch eine Unterzeichnung des entsprechenden Staatsvertrags zwischen der Sowjetunion und der DDR vor. 

Am 12. März 1957 wird zwischen den Regierungen der Sowjetunion und der DDR ein Abkommen über den zeitweiligen Aufenthalt der sowjetischen Streitkräfte auf dem Territorium der DDR unterzeichnet. Hierin werden die Truppenstärke, die Stationierungsorte und die Übungsräume geregelt. Weiter wird in diesem Abkommen festgelegt, dass die sowjetischen Streitkräfte zukünftig nicht in die inneren Angelegenheiten der DDR einbezogen werden. Von nun an tritt die GSSD bei den Sicherungsmaßnahmen an der Staatsgrenze zu West-Berlin auch nicht mehr unmittelbar in Erscheinung. 1968 sind Teile der südlichen GSSD-Truppen in der DDR bei den militärischen Einsätzen der Sowjetunion bei den Ereignissen des „Prager Frühling“ in der CSSR beteiligt.

Kompaniebesuch sowjetischer "Freunde" im GR-15 (1989). Die sogenannte "Freundschaftsmeetings" sollten das Bewusstsein der gemeinsamen Waffenbrüderschaft und der gegenseitigen sozialistischen Hilfe fördern. Größtenteils wurden hierbei infanteristische Übungen, Sportveranstaltungen und kulturelle Vorführungen gemeinsam durchgeführt. Mit der sprachlichen Verständigung war es meist nicht besonders weit her. Ganz gegensätzlich zu der öffentlich propagierten Zusammenarbeit behindern und gefährden sich die gemeinsamen "Freunde" häufig in der Realität. Parallel kommt es sogar zu einer Vielzahl von gewalttätigen Fluchtunternehmungen bzw. -versuchen von sowjetischen Truppenangehörigen an der Grenze zur BRD.  (Privatarchiv d. Verf.)  (Privatarchiv d. Verf.)

 

Auf Beschluss der Regierung der UdSSR werden in den Jahren 1979 und 1980 ca. 20.000 Armeeangehörige und ca. 1.000 Panzer aus der DDR abgezogen. Im Zuge der „Perestroika“ (ab Ende 1988) werden weiter die bis dahin geheim auf dem Gebiet der DDR eingelagerten atomaren Kurzstreckenraketen der WGT, die im Kriegsfall auch an Einheiten der NVA ausgegeben werden sollen, abgezogen. Während der politischen Wende in der DDR 1989- 1990 bleiben die sowjetischen Truppen in ihren Garnisonen untätige Zuschauer. Dies ist eine der wichtigen Grundvoraussetzung für das Gelingen der friedlichen Revolution und der Grenzöffnung durch einen Großteil der DDR-Bevölkerung und den unabhängigen Bürgerbewegungen.

Die Zwei-plus-Vier-Verträge regelten nach der Wiedervereinigung Deutschlands den Abzug der sowjetischen Truppen bis zum 31. Dezember 1994. Durch Folgeverhandlungen wird dieser Termin auf den 31. August 1994 vorverlegt. Als Gegenleistung verpflichtete sich Deutschland, Russland mit ca. 15 Milliarden DM zur Deckung der Kosten für die Rückführungen, für Berufsumschulungsmaßnahmen der ehemaligen Angehörigen und für den notwendigen Wohnungsbau in den GUS-Staaten zu unterstützen. Die pünktliche Auflösung und  Rücktransport von Standorten und Truppenteilen erfolgte vor allem per Bahn über Polen und auf dem Seeweg über die Häfen in Rostock und Mukran (Rügen) bis zum August 1994. Die WGT verabschiedet sich mit einem Festakt am 11. Juni 1994 in Wünsdorf und am 31. August 1994 im Treptower Park (Berlin). Am 9. September 1994 verlässt der Stabschef Generaloberst Terentjew mit seinem Nachkommando Deutschland und markiert so das Ende der sowjetischen Militärpräsenz auf deutschem Boden.  

 

Quelle:

- Peter Joachim Lapp "Frontdienst im Frieden", Bernard & Graefe Verlag Koblenz - 1987

- Gunter Holzweißig "Militärwesen in der DDR",  Verlag Gebr. Holzapfel Berlin - 1985

- Horst Gundlach und Wolfgang Schlicht "Die Grenzüberwachung der DDR", C. Kohlmann Druck Bad Lauterbach - 1997

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