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Die Grenzen der DDR

Die heutigen Staatsgrenzen sind politische Trennlinien zwischen zwei Nachbarstaaten oder einem freien Gewässer. Die "12-Meilen-Zone" gem. UN-Seerechtsübereinkommen vom 10. Dezember 1982 schließt  nach der Küsten-Basislinie das Küstengewässer als Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates ein. Nach diesem eigenen Gewässer können in einer Entfernung von weiteren 12 Meilen  im Bereich der sogenannten "Anschlusszone" die Staatsorgane  bei Straftaten innerhalb des eigenen Gewässers Kontrollen durchführen - im Rahmen der Grenzsicherung der DDR sprach man hierbei von "Nacheile" - 12 Seemeilden = ca. 22km. Im Allgemeinen fallen staatliche Grenzen auch mit den Grundstücksgrenzen des privaten oder öffentlichen Eigentums zusammen. In den vergangenen einhundert Jahren wurde in den meisten Ländern eigene Grenzschutzorgane zur Sicherung der Grenzen und zum Schutz der eigenen Bevölkerung strukturiert und organisiert; in der Regel wird zu Friedenszeiten jenen Organen diese Aufgaben nahezu ausnahmslos übergeben. Beruhend auf völker- und staatsrechtliche Grundlagen definierte auch die DDR in Form seiner staatliche Souveränität ihre Gebietshoheit an den - folgenden - eigenen Staatsgrenzen (ca. 2.820 km): 

  • 310 km - Küsten-Basislinie (Nord) 
  • 450 km – Grenze zur VR Polen (Ost)
  • 460 km – Grenze zur CSSR (Süd-Ost)
  • 1.440 km – Grenze zur BRD (Süd-West / West)
  • 160 km – Grenze zu Westberlin (Enklave)

Die völkerrechtliche Herausbildung der Staatsgrenze der DDR beruht auf das Protoll zum Abkommen zwischen den Regierungen der UdSSR, der USA, Großbritannien und Frankreich über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von „Groß-Berlin“ vom 12.09.1944 (European Advisory Commission, EAC-Sitzung in London) sowie sein Ergänzungsabkommen vom 14.11.1944 (1. EAC-Ergänzung) und 26.07.1945 (2. EAC-Ergänzung). Wobei Deutschland innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31.12.1937 bestanden, für Besatzungszwecke in vier Zonen aufgeteilt, und von denen jeder der vier Mächte eine zugeteilt wurde. Berlin wiederum wurde als besonderes Gebiet  - entsprechend der Bezirke von „Groß-Berlin“ gemäß des Amtsblatts der Reichshauptstadt Nr. 13, vom 27.03.1938 - von allen vier Mächten  nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Truppen gemeinsam besetzt. 

Des Weiteren ist für die historische Bestimmung der Staatsgrenzen der DDR die Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin „Potsdamer Abkommen“ vom 02.08.1945 ausschlaggebend. Die Oberhäupter der drei Besatzungsregierungen (UdSSR, USA und Großbritannien) stimmten darin überein, dass bis zur entgültigen Festlegung der Westgrenze Polens, die früheren deutschen Gebiete östlich der Linie, die von der Ostsee unmittelbar westlich von Swinemünde und von dort die Oder entlang bis zur Einmündung der westlichen Neiße und folgend dem Neißeverlauf bis zur tschechoslowakischen Grenze verläuft, einschließlich des Teils Ostpreußens, der nicht unter die Verwaltung der UdSSR (heutiger "Oblast Kaliningrad") und einschließlich der früheren Freien Stadt Danzig unter der Verwaltung des polnischen Staates und somit  nicht als sowjetische Besatzungszone in Deutschland zu betrachten war.

grenzkommando@aol.de