GRENZSICHERUNG                                                                                                                                                      

"...Die Sicherung der Staatsgrenze ist Bestandteil der Maßnahmen der Landesverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik. Sie ist darauf gerichtet, die Unantastbarkeit der Staatsgrenze unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten ...",

 

"...Die Grenzsicherung ist die Gesamtheit der Handlungen, der Sicherstellungs-, Sperr- und Ordnungsmaßnahmen, die durch die Grenztruppen der DDR selbstständig und im Zusammenwirkung mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen... im Grenzgebiet an der Staatsgrenze der DDR zur BRD, zu Berlin (West) und an der Seegrenzen unter allen Bedingungen der Lage durchgeführt werden...",

 

"...Das Ziel der Grenzsicherung besteht in der ununterbrochenen Gewährleistung der territorialen Integrität der DDR und der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze..." 

(Quelle: DV 318/0/001 und 718/0/008 des MfNV)    

Vorschriftsmäßige Bewegung eines Postenpaares (Posten vorn / Postenführer hinten) im zugewiesenen Postenbereichs des Grenzabschnittes der 6.GK/GR-8 in Lenzen. (Privatarchiv d. Verf.)
 

Ziele der Grenzsicherung (GS)

  • Die Staatsgrenze der DDR ununterbrochen und zuverlässig zu sichern.
  • Grenzdurchbrüche nicht zuzulassen und eine Ausdehnung von Provokationen auf das Hoheitsgebiet der DDR abwehren.
  • Die Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet zu gewährleisten.
  • Den Grenzabschnitt (GA) im Falle eines bewaffneten Überfalls standhaft und aktiv zu verteidigen und eingedrungene gegnerische Kräfte gefangenzunehmen oder zu vernichten.


Arten der GS

  • Die normale GS (NGS, als regulärer Sicherung mit Konzentration der Grenzkompanie (GK) im Bereich des Schutzstreifens auf einer Länge von 15 bis 20 km) wird durchgeführt, wenn im eigenen GA und im Grenzgebiet des Gegners keine erhöhte Aktivität des Gegners zu erwarten sind und die Aufgaben bei normaler Auslastung der Kräfte erfüllt werden kann. 
  • Die verstärkte GS (VGS) wird durchgeführt, wenn im eigenen GA oder im Grenzgebiet des Gegners eine erhöhte Aktivität gegenerische Kräfte zu erkennen oder zu erwarten ist, oder die entstandene Lage (z.B. auch anhaltend ungünstige Witterung) eine Erhöhung der Dichte an Kräften und Mittel im GA und eine Veränderung des Dienstsystems erforderlich macht.
  • Die gefechtsmäßige GS (GGS) soll in Spannungsperioden, in Erwartung sowie bei Beginn einer Agression des Gegners und im Verlaufe eines Krieges durchgeführt werden. 

 

Methoden der GS

Direkt an der Grenze im Sperrgebiet sind GK anfangs in Holzbaracken und später ab Mitte der 1960er Jahre in festen Stb.-Fertigteil-Kompaniegebäuden disloziert. Ein Teil der Barackenunterkünfte bleibt aber noch sehr lange in Benutzung. Die GK bestehen aus vier Zügen, jeder Zug hatte zwei Gruppen (7-8 Soldaten). Der Zugführer ist ein Fähnrich oder ein Offizier, sein Stellvertreter ist ein Feldwebel. Die Gruppenführer sind Unteroffiziere. Rund um die Uhr wird durch einen Zug der GA (15-20 km) gesichert. Mittels Früh-, Nacht- oder Spätschicht ist die GS der GK gewährleistet. Die Dienstzeit wird im 6-Stunden-Viertel-Dienst (bei verstärkter GS im 8-Stunden-Drittel-Dienst oder im 12-Stunden-Halbdienst) ausgeübt. Die Einheit, die z.B. zum Frühdienst aufzieht, wird am folgenden Tag zum Spätdienst eingesetzt und am weiteren Tag dann zum Nachtdienst.

 

Die GS besteht aus Vorbereitung, Grenzdienst (GD) und Nachbereitung. Die Vorbereitung (Körperhygiene, Essenseinnahme, vorschriftsmäßiges Anlegen der Bekleidung und Ausrüstung. Übernahme der Mittel zur GS, Waffenempfang, Antreten zum Befehlsempfang - sog. "vergatterung" - und Herstellen der Marschbereitschaft in insgesamt 90 min.) erfolgt in der GK. Der GD beginnt mit dem Anmarschweg zum GA und endete nach Rückkehr in der GK mit der Meldung an den Vorgesetzten und der Nachbereitung (Waffenabgabe, Körperhygiene, Esseneinnahme, Wartung der Bewaffnung und Mittel der GS sowie deren Rückgabe, die Pflege und Herstellung der Einsatzbereitschaft der Bekleidung und Ausrüstung und GD-Auswertung gegenüber den Vorgesetzten in insgesamt ca. 90 min.). Bei Nachtdienst folgt die Bettruhe.

 

Jeder Grenzposten (GP) besteht grundsätzlich aus zwei Mann (Postenführer und Soldat), die mit Dosimeter, 2x Verbandpäckchen, Postentabelle, Postensprecheinrichtung, Tragegestell, Magazintasche, Tragetasche mit Einhandleuchtzeichen oder Leuchtpistole, MPi bzw. IMG mit Seitengewehr (strukturmäßige Pistolenträger haben zusätzlich die Pistole am Koppel mitzuführen), Doppelfernrohr und Postenverpflegetasche ausgerüstet sind. Mit Hilfe der Handleuchtzeichen und der Schußwaffe können die Posten Hilfe herbeirufen. Abhängig von der Lage und der Aufgabe kann vom Kompaniechef (KC) zusätzlich das mitführen von Regenumhang, Schneehemd, Taschenlampe, Skizzenblock und Kompaß befohlen werden. In der Sperrzone und in den Ortschaften im Schutzstreifen kann der GP nur aus einem Angehörigen der Grenztruppen (AGT) bestehen. Der GP hat unter allen Bedingungen der Lage politisch verantwortungsbewußt, taktisch zweckmäßig, aktiv und besonnen zu handeln; es gilt der Grundsatz: "Erst handeln - dann melden!" Die Art und Weise der Bewegung des Postens hat die ununterbrochenen Aufklärung sowie das rechtzeitige und überraschende Handeln des GP zu gewährleisten; es gilt der Grundsatz: "Viel sehen - aber nicht gesehen werden!".

 

Das GP-Paar patrouilliert i.d.R. auf dem Kolonnenweg oder muss einen bestimmten Postenpunkt besetzten. Während des GD muss sich der GP in regelmäßigen Abständen über das Grenzmeldenetz (GMN) bei der Führungsstelle (FüSt) melden. Die GP werden eingesetzt als:

 

  • Grenzstreife (beweglicher Posten zur Sicherung eines Raums / Abschnittes)
  • Kontrollstreife (Kontrolle der Kräfte im GA)
  • Beobachtungsposten (z.B. Beobachtungsturm (BT), Erdbunker oder nicht ausgebauter Platz im Gelände)
  • Sicherungsposten (z.B. Posten zur Sicherung eines Raums, Abschnitt oder Gelände
  • Suchposten (beweglicher Posten zur Suche in einer Richtung)

 

Beim Einsatz der Posten im GD ist der Kompaniechef (KC -  i.d.R ein Hauptmann oder ein Major) ausdrücklich verpflichtet, "GP auf Grundlage der Schlussfolgerung aus der Personalanalyse zusammenzusetzten, und einen aufeinanderfolgenden Einsatz von GP im gleichen Postenbereich und in gleicher Zusammensetzung nicht zuzulassen." Die Personalanalyse erfolgt einmal im Monat durch den KC, Politstellvertreter, Stabsoffizier des GB/GR und MfS-Offizier der HAI; hier entstehen die Einteilungen der GP in sogenannte "Blutgruppen" (A / B / C / D mit Negativzusatz "1" – „A1" bedeutet z.B. = "uneingeschränkter Einsatz bis zur Grenzlinie, nicht ganz zuverlässig").

 

Der KC hat insgesamt die aktiven Handlungen zwischen den GP, der Alarmgruppe und den Grenzaufklärern (GAK) zu koordinieren. Zwischen den GP und der durch den Gruppenführer besetzten FüSt gibt es eine Nachrichtenverbindung über die festen Anschlusspunkte des GMN. Der Zugführer sowie der KC sind entweder über Fernmeldenetz oder über mobile Funkgeräte mit der FüSt verbunden. Die Liniensicherung der GP wird unregelmäßig offen und verdeckt durch "Kontrollstreifen" kontrolliert. Der "operative diensthabende Offizier" (OpD), unmittelbarer Ansprechpartner des KC im Grenzregiment (GR) überwacht den Dienstaufzug der GS-Einheiten. Im Falle von Grenzzwischenfällen bzw. Grenzverletzungen ist der Kommandeur des GR verpflichtet, die Führung persönlich zu übernehmen. Für diese Fälle werden in den GK "Alarmgruppen" (4 Mann) bereitgehalten; einmal im zugewiesenen GA (hier auf der FüSt) und einmal im Gebäude der GK. Die Einsatzbereitschaft ist auf der FüSt in zwei Minuten und in der GK in fünf Minuten zu gewährleisten. Die GK kann in der gesamten Tiefe des Grenzgebiets eingesetzt werden. Bei normaler und verstärkter GS werden die GP auf den BT, im Gelände oder als Streife i.d. Regel auf dem ca. 500 m tiefen Schutzstreifen (Ausnahme GAK) eingesetzt.  

 

Die GK der III.GB des Grenzkommando Nord (GKN) und Grenzkommando Süd (GKS) sind nicht für die "Sicherstellung" vorgesehen, sondern führen den GD in der "2.Staffel" (Hinterland) im Grenzgebiet aus. Die Dislozierung dieser GK (i.d.R. 9. bis 12. GK) liegt in den Handlungsräumen der I. und II. GB. Neben der GS im Grenzgebiet liegt der Einsatzschwerpunkt in der Gefechtsausbildung, so werden die zugehörigen Grenzsoldaten in den GAR´s in einer "3-Monate-Ausbildung" für den GD vorbereitet, während die Grenzsoldaten für die I. und II. GB eine "6-Monate-Ausbildung" absolvieren. In der "normalen“ und „verstärkten GS" werden alle 4 Züge einer GK des III.GB gleichartig eingesetzt. In der "gefechtsmäßigen GS" besetzten die Grenzsoldaten der 4. Züge (Waffenzüge) ihre Gefechtstechnik mit schwere Panzerbüchse "SPG-9 D" und den automatischen Granatwerfer "AGS-17".

 

Außerhalb des GD besteht der Alltag in der GK aus dem Frühstück, Mittag- und Abendessen und dazwischen gelagert aus der täglichen Politschulung und der Objektreinigung und –bewachung. Die Soldaten der GK erhalten einmal pro Woche Ausgangszeit für vier Stunden; meistens wird die Gaststätte der nächsten Ortschaft hierzu aufgesucht. Unteroffiziere haben täglich Ausgang. Die Soldaten erhalten während Ihrer 18-monatigen Dienstzeit 18 Tage Urlaub, der in mehreren Abschnitten von einigen Tagen genommen wird. 

Zur Durchführung des GD erhält ein Grenzsicherungszug (GSiZ) seinen Befehl auf dem Hof einer GK. (Privatarchiv d. Verf.)

 

Zu Beginn der 1970er Jahre werden besonders ausgebildete und zuverlässige Berufsunteroffiziere und -offiziere (später generell Fähnriche) als GAK zur Ergänzung der "Linieneinheiten" der GK in der gesamten Tiefe des zugewiesenen GA eingesetzt. Ein GAK ist im Grenzgebiet wohnhaft und hat guten Kontakt zu Grenzbevölkerung und ausgezeichnete Kenntnisse vom GA. Eine GK verfügt seit 1983/84 je über einen GAK-Zug mit 16 Mann. Der GAK-Zug untersteht dem KC direkt. Der Diensthund, die Kfz-Technik und die Bewaffnung werden für den GAK "personengebunden" bereitgestellt und werden vom GAK ohne Abhängigkeit zur GK zu Hause geführt. 

 

Mitte der 1980er Jahre beträgt die GA-Länge eines GR an der Staatsgrenze zur BRD 130-160 km, die eines GB 65-80 km und die einer GK 15-20 km. Eine GK hat ca. 90 AGT zzgl. 4 Zivilbeschäftigte, ein GB ca. vierhundert AGT und ein GR rund 1.400 AGT zzgl. ca. 180 Zivilbeschäftigte. 

Standardisierter Gebäudetyp einer GK im Grenzgebiet zur BRD-Staatsgrenze (Baujahr um 1975). Hier Hauptgebäude der 9. GK/GR-24 in Gollensdorf im ehem. DDR-Bezirk Magedeburg. (Aufnahme Mai 1990 - mit freundlicher Genehmigung der Privatsammlung A. Ziegeler) 

 

 

Umgang und Anwendung der Schußwaffe im GD

 

Die Schußwaffe ist grundsätzlich mit Beginn des GD zu laden. Die an der Staatsgrenze der DDR zu Berlin (West) eingesetzten Kräfte haben die Schußwaffe erst mit Erreichen des Schutzstreifens zu laden und beim Verlassen desselben zu entladen. Die Schußwaffe hat sich während des GD grundsätzlich am Mann zu befinden. Auf FüSt und BT kann die Schußwaffe griffbereit und gegen fremden Zugriff gesichert abgelegt werden.

 

"...Die Anwendung der Schußwaffe während des GD ist die äußere Maßnahme der Gewaltanwendung gegenüber Personen. Die Schußwaffe darf laut Dienstvorschriften (DV) und Befehlen nur angewendet werden, wenn alle anderen möglichen Handlungen oder Maßnahmen, einschließlich der Anwendung körperlicher Gewalt mit oder ohne Hilfsmittel, erfolglos bleiben oder offensichtich keinen Erfolg versprechen. Die Anwendung der Schußwaffe gegen Personen ist erst dann zulässig, wenn durch Waffenwirkung gegen Sachen (z.B. Fahrzeuge) oder Tiere (z.B. Hunde) der Zweck nicht erreicht wird. Der Postenführer hat die Anwendung der Schußwaffe zu organisieren und zu befehlen..."

(Quelle: DV 018/0/009 des MfNV)  

 

"...Nicht anzuwenden ist die Schußwaffe, wenn: 

  • das Leben oder die Gesundheit Unbeteiligter gefährdet werden kann,
  • die Personenn dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter stehen oder
  • das Hoheitsgebiet eines benachbarten Staates beschossen würde. 

 

Gegen Jugentliche und weibliche Personen sind Schußwaffen nach Möglichkeit nicht anzuwenden..."

(Quelle: "Handbuch für den Grenzdienst", 6. Auflage 1987 des Militärverlag der DDR)

 

"...Gegenüber einem Flüchtigen, der vorläufig festgenommen wurde oder festzunehmen ist, darf erst dann von der Schußwaffe gebrauch gemacht werden, nachdem einmal laut und verständlich "Halt! - Stehenbleiben oder ich schieße!" gerufen wurde. Bleibt der Flüchtling darauf nicht stehen, ist ein Warnschuß in die Luft abzugeben, ohne dadurch Personen zu gefährden. Setzt der Betreffende die Flucht fort, sidn gezielte Schüsse zur Behinderung der Bewegungsfreiheit des Flüchtigen abzugeben..."

"...Ohne Aufruf und ohne Abgabe eines Warnschusses darf nur dann von der Schußwaffe Gebraucht gemacht werden, wenn:


- es zur Abwehr eines persönlichen tätlichen Angriffs, der mit anderen Mitteln nicht abgewendet werden kann, sowie zur Brechung bewaffneten Widerstandes erforderlich ist oder

- eine unmittelbare Gefahr für das Leben anderer Personen, das eigen Leben oder für den Bestand von Anlagen der bewaffneten Organe sowie anderer staatlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Einrichtungen eintreten würde und die Gefahr mit anderen Mitteln nicht abgewendet werden kann..."

(Quelle: "Handbuch für den Grenzdienst", 1. Auflage 1965 des Militärverlag der DDR)


„…211. Der Gebrauch der Schußwaffe ist in jedem Fall unverzüglich dem unmittelbaren Vorgesetzten zu melden.

212. Wird durch den Gebrauch der Schußwaffe eine bzw. werden mehrere Personen verletzt, ist sie bzw. sind sie, unter Beachtung er Kampfaufgabe, bis zur Abholung an einem getarnten Ort unterzubringen. Dort ist ihnen von den Grenzposten Erste Hilfe zu erweisen.

213. (1) Werden durch den Gebrauch der Schußwaffe eine oder mehrere Personen getötet, sind sie unverändert liegen zu assen. Der Ort des Vorfalls ist zu sichern.

213. (2) Ist der Ort des Vorfalls vom Gegner einzusehen, oder sind Anzeichen von Provokationen bzw. Menschenansammlungen jenseits der Staatsgrenze festzustellen, ist der Getötete bzw. sind die Getöteten an einem vom Gegner nicht einsehbaren Ort unterzubringen oder zu bergen, ohne dabei die Spuren am Ort des Vorfalls zu verwischen..."

(Quelle: DV-30/10 „Organisation und Führung der Grenzsicherung in der Grenzkompanie" vom 1. Mai 1967)

 

 

Mittel der GS

Unter den Mitteln der GS versteht das Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) Verhaltensweisen und Anlagen, die der Sicherstellung und Absperrung der Demakationslinie (DL) und der späteren Staatsgrenze dient. Der GD umfaßt alle Handlungen der Einheiten und Kräfte im Postenbereich und GA zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften,  der militärischen Bestimmungen sowie die ununterbrochene Führung und Erfüllung von Aufgaben zur Sicherstellung der GS. Der GD ist auf Grundlage des Befehls zur GS (sog. "Vergatterung") durchzuführen. Er beginnt mit der Erteilung des Befehls zum GD und endet mit der Meldung an den Vorgesetzten nach Rückkehr der Einheit oder Kräfte in der GK.
 

  • Sicherung des Staatsgrenze durch den GD
  • Die GS im GA des GR wird durch die Staatsgrenze, die Trennlinie und den Verlauf des Grenzgebietes begrenzt. Gleiches gilt für das GB. Der GA der GK wird durch die Staatsgrenze, der Trennungslinie und dem Verlauf des Schutzstreifens begrenzt. Der Sicherungsabschnitt ist Teil des Grenzabschnittes des GR oder GB, in dem eine Einheit oder mehrere Einheiten zum GD eingesetzt werden. Der GA ist vom Regimentskommandeur festzulegen und wird durch die Staatsgrenze, die Trennlinie und den Verlauf des Schutzstreifens begrenzt. Seine Breite ist von den torpographischen Bedingungen der Lage und der Aufgabe abhängig. Zur Erfüllung der GS führt das GR mit seinen Einheiten folgende taktische Handlungen durch => Sicherung des GA / Abbriegelung / Verfolgung / Suche / Einkreisung / Hinterhalt / Blockierung / Angriff / Verteidigung.   
  • Die GS an Grenzgewässern hat durch den land- und wasserseitigen Einsatz der Kräfte (GK und Bootseinheiten) unter Berücksichtigung der taktischen Erfordernisse und der hydrologischen Bedingungen zu erfolgen. In Erwartung einer geschlossenen Eisdecke oder von Niedrigwasser war ein Entschluss für den zusätzlichen Einsatz von Kräften und Mitteln zu fassen.
  • Der Raum der Sicherstellung von GÜSten ist Bestandteil der GS der GR. Die GÜSt-Territorien werden durch PKE-Einheiten (MfS in GT-Uniform) kontrolliert.  
  • Grenzaufklärung (Kontroll- und Observierungstechnik) 

Fotoaufnahmen (Vorder- und Rückseite) eines GAK - Oben: Kontaktaufnahme eines BGS-Beamter durch Zeigen einer Schlagzeile einer bekannten bundesdeutschen Tageszeitung gegenüber eines GAK am 07.06.1977; die Schlagzeile betrifft das Fußballländerspiel  Argentinien - Deutschland mit dem Ergebnis 1:3 in Buenos Aires am 05. Juni 1977. Unten: Provokation britischer Armeeangehöriger gegenüber GAK mittels erotischem Journals und obszöner Gestik am 23.08.1977 im Bereich der Bundesstraße 1 unweit des GÜST Marienborn. (Privatarchiv d. Verf.) 

 

  • Die Beobachtung wird von den eingesetzten Beobachtungs- / Horchposten und von der FüSt aus im Gelände verwirklicht. Zur Nachtzeit werden ausgebildete Kräfte mit Nachtsichtgeräten eingesetzt.
  • Der Horchdienst wird bei Nacht und bei begrenzter Sicht an dafür geeigneten Geländepunkten so Nahe wie möglich am Gegener und in Annäherungsrichtung von Grenzverletzter durchgeführt.
  • Die Befragung der Bevölkerung im Grenzgebiet wird im Interesse der GS sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherung und Ordnung im Schutzstreifen Angaben (z.B. Anzeichen von Grenzdurchbrüchen oder deren Vorbereitung, Illegaler Aufenthalt oder Eindringen im Schutzstreifen / Sperrzone, Kontaktaufnahmen zw. Personen auf dem Gebiet der DDR und der BRD) eingebracht.  Befragungen an Grenzverletzer werden ausschließlich nach Zuführung durch einem zuständigen Mitarbeiter des MfS durchgeführt.
  • Durch Studium von Dokumenten und Ausrüstungsgegenständen sowie anderen Mitteln und Gegenständen, die an der Staatsgrenze und im Grenzgebiet gefunden und sichergestellt werden und die mit vorbereiteter oder erfolgter Handlungen gegnerischer Kräfte oder Grenzverletzter, wird die Absichten, Handlungen und Methoden ermittelt. 
  • Scheinwerfer u.a. Beleuchtungsanlagen
  • Diensthunde (Fährten-, Wach- und Schutzhunde)
     
  • Pioniertechnische Sicherung (Ausbau, Instandhaltung und Instandsetzung von Sperrelemente, Signal- und Sicherungsanlagen)
  • Grenzsäulen
  • vordere Sperr- und Sicherungselemente (z.B. Zäune, Signalgeräte und Minen)
  • Kfz-Sperrgräben oder Höckersperre
  • Kontrollstreifen
  • Kolonnenweg
  • FüSt
  • BT, Postenhäuser, Erdbeobachtungsstellen (Zweimannbunker)
  • Brücken- und Wassersperren
  • Grenzsignalzaun (GSZ)
  • Hundelaufanlage
  • Hinterlandssicherungszaun oder Hinterlandsmauer
  • Lichttrassen 

Abbildungsauszug eines A4-Informationsblatts des Bundesgrenzschutz für Grenzbesucher aus dem Jahre 1986 zur  pioniertechnischen Sicherung innerhalb des DDR-Grenzbereichs mit nummerischen Erläuterungen (Bereich zwischen Punkten 1-17/21 "Schutzstreifen" => ca. 100-2.000m  und Bereich zwischen Punkten 1-22 "Grenzgebiet" 1-22 => ca. 5km). (Privatarchiv d. Verf.):

 

  1. Grenzverlauf mit Grenzsteinen
  2. Grenzhinweisschild bzw. -pfahl unmittelbar vor dem Grenzverlauf
  3. DDR-Grenzsäule (ca. 1,8 m hoch, schwarz-rot-gold mit Alu-DDR-Emblem)
  4. Abgeholzter und geräumter Geländestreifen
  5. Einreihiger Metallgitterzaun "GZ I"(ca. 3,2 m hoch - zw. 1970 und 1984 größtenteils mit SM-70 bestückt)
  6. Durchlass im Matallgitterzaun
  7. Kfz-Sperrgraben (bis zu 1,5m tief mit Betonplatten befestigt) oder Kfz-Hindernisse "Spanische Reiter"
  8. ca. 6m breiter Kontrollstreifen "K-6" (Spurensicherungstreifen, Spurenkontrolle einmal pro Tag, vier Stunden nach Sonnenaufgang)
  9. Kollonnenweg mit Fahrspurplatten (2m breiter, Lochbeton)
  10. Lichtsperre
  11. Anschlußsäule für das das erdverkabelte GMN
  12. BT, ringförmige Betonteile BT-6 oder -11 mit 500-2.000 Watt Scheinwerfer 
  13. BT, quadratische Betonteile BT-9 mit 500-2.000 Watt Scheinwerfer
  14. FüSt (quadratische Betonteile)
  15. Erdbeobachtungsbunker
  16. Hundelaufanlage (im besonders gefährdeten Grenzabschnitten)
  17. Modifizierter Schutzstreifenzaun mit elektronischen und akustischen Signalanlagen "GSSZ II", freundwärts Kontrollstreifen "K-2"
  18. Stromverteilungs- /und Schalteinrichtungen am modifizierten Schutzstreifenzaun
  19. Hundelaufanlage
  20. Durchlaßtor im Schutzstreifenzaun (ca. 500m vor der Grenze) mit Signaldrähten
  21. Betonsperrmauer / Sichtblende an der Schwelle zum Schutzstreifen 
  22. VP-Kontrollpassierpunkt (KPP) zum Grenzgebiet (etwa 5 km vor der Grenze)

 

  • Signal- und Nachrichtentechnische Anlagen (Sprech- und Signalanlagen)
  • Postensignalgeräte (z.B. Signalgerät R-67 geladen mit Platzpatrone M-43 oder Übungszündladung UPG-8)
  • GSZ-Elektronik
  • GMN (4 Stck./km Sprechstellen freundwärts am Kollonenweg, in allen BT und FüSt, an den GZ-Toren und allen wichtigen pionier-, signal- und nachrichtentechnischen Anlagen in der Tiefe des Schutzstreifens) 
  • Nachrichtenanlagen der BT, FüSt und GK, neben dem GMN wurden verschiedenartige UKW-Fungeräte und -anlagen eingesetzt. 

Privatfotos waren grundsätzlich im Grenzdienst verboten. Trotzdem entstehen solche Aufnahmen, wie hier Ende der 1960er. Ein Posten  präsentiert sich mit MPi im Anschlag vor einem doppelreihigen Sperrzaun mit Minensperre im Schutzstreifen zur BRD. (Privatarchiv d. Verf.)

 

  • Rückwärtige Sicherstellungen (materiell, technisch, medizinisch, chemisch)
  • Die materielle Sicherstellung von Munition, Treib- und Schmierstoffe und Verpflegung  erfolgt i.d.R. vom GR zu den Einheiten im Einzel- und Kolonnentransport.
  • Die technische Sicherstellung hat das Ziel, die Kfz- und Panzertechnik, die Bewaffnung, Pionier- und Nachrichtentechnik sowie alle andere eingestzten technischen Mittel ständig einsatzbereit zu halten und diese bei Ausfall oder Beschädigung zeitgerecht instand zu setzen.
  • Die medizinische Sicherstellung hat das Ziel, die Dienstfähigkeit der Angehörigen der Grenztruppen zu erhalten und wiederherzustellen, ihre Gesundheit zu Schützen, der Entstehung und Ausbreitung von Krankheiten vorzubeugen, den Geschädigten und Kranken rechtzeitig medizinische Hilfe zu erweisen und ihren Transport zur Behandlung in medizinischen Einrichtungen zu gewährleisten.
  • Die chemische Sicherstellung ist Teil des Truppenschutzes vor Massenvernichtungsmitteln. Sie muss unterbrochen organisiert sein, um Schädigungen vor den Restwirkungen von Kernwaffenschlägen, der Wirkung von chemischen Kampfstoffen, Sabotagegiften und Brandmitteln zu verhindern sowie deren Auswirkungen auf die Gefechtsbereitschaft der Stäbe und Einheiten zu vermindern. 
     

Quellen:

 

- Dienstvorschrift DV 318/0/001 der MfNV - 1972

- Handbuch für den Grenzdienst, Militärverlag der DDR, Berlin - 1978

- Dienstvorschrift DV 018/0/009 des MfNV - 1984

- Peter Joachim Lapp "Gefechtsdienst im Frieden", Bernard & Graefe Verlag, Bonn - 1999

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