GRENZÜBERWACHUNG                                                                                                                                                 

"Die Grenzüberwachung ist die Gesamtheit der Ordnungs- und militärischen Maßnahmen der Grenztruppen an der Staatsgrenze zur Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und zur Volksrepublik Polen... Die Grenzüberwachung hat das Ziel, Grenzverletzungen zu verhindern, die Beschädigung oder Zerstörung von Grenzmarkierungen sowie militärischen Objekten nicht zuzulassen, die Ordnung im Grenzgebiet aufrechtzuerhalten und eine weitere Vertiefung der freundschaftlichen und brüderlichen Beziehungen zwischen den Staaten durch die Gewährleistung der in den zwischenstaatlichen Vereinbarungen festgelegten Ordnung für das Grenzgebiet und den grenzüberschreitenden Verkehr zu erreichen."

(Quelle: DV 318/0/001 der Grenztruppen)

 

Grenzüberwachung zur VR Polen und CSSR 1946 - 1990

Gleich zu Beginn der Einrichtung von Grenzdiensten in Deutschland an den Grenzen der Besatzungszonen und an den Grenzen zu den benachbarten Ländern orientierte sich im Jahre 1945 das Hauptaugenmerk der Besatzungsmächte unmittelbar auf die Grenzsicherung an den innerdeutschen Grenzen. So fokussierte die SMAD die Grenzsicherung an der Demarkationslinie West und am Ring um Berlin. Demgegenüber organisierten die Sowjets an den Grenzen der SBZ zu Polen und zur CSR (später „VR Polen“ und „CSSR“) lediglich eine Grenzüberwachung; die sich von Anfang an erheblich von den Sicherungsmaßnahmen an der DL unterschied. An den Grenzen an der Oder-Neiße-Grenze zu VR Polen (Ost) und im Erzgebirge zur CSSR (Südost) gab es nie – außer im Rahmen der politischen Ereignisse in den Jahren 1968 (CSSR)  / 1981-83 (VR Polen) / 1989 (DDR) – einen besonders hohen „Druck“. Die Grenzüberwachungsorgane dieser benachbarten Länder arbeiteten im Sinne von befreundeten Staaten zusammen und stimmten sich bei Ihren Überwachungsmaßnahmen (z.B. im Rahmen von Rechtshilfeabkommen – 11.09.1956 zw. DDR./.CSR und 01.02.1957 zw. DDR./.Polen) ab. Grenzsicherungsanlagen wie an den Westgrenze der CSSR und der DDR wurden im Osten und Südosten nie errichtet.

Befehl Nr. 0208 des Chef der Sowjetischen Militäradministration (SMA) für das Land Sachsen vom 04. Dezember 1946 zum Schutz der tschechoslowakischen und polnischen Grenzen des Landes Sachsen. (Abbildung aus "40 Jahre Grenztruppen der DDR 1946-1986" Armeemuseum der DDR in Dresden 1986) 

Deutsche Abschrift des obigen Befehls Nr. 0208 des Chef der Sowjetischen Militäradministration (SMA) für das Land Sachsen. (Abbildung aus "40 Jahre Grenztruppen der DDR 1946-1986" Armeemuseum der DDR in Dresden, 1986)

 

Von 1958-1961 führte jeweils eine Grenzbrigade mit je zwei Grenzbereitschaften und verschiedenen selbstständigen Einheiten die Grenzüberwachung an der Staatsgrenze zur VR Polen und zur CSSR aus. Zu Beginn der 1960er-Jahren wurden verstärkt Personalabführungen an die Grenztruppenstandorte zur BRD-Grenze vollzogen, so dass mit Befehl 14/63 der MfNV der Übergang zur Grenzüberwachung durch zwei dem Kommando Grenze direkt unterstellten Diensteinheiten in Bataillonsstärke, namentlich die Grenzabschnitte zur VR-Polen und zur CSSR mit den Standorten der Führungsorgane in Frankfurt/O. und Pirna vollzogen werden konnte.   

Privatfotos waren grundsätzlich im Grenzdienst verboten. Trotzdem entstehen solche Aufnahmen. Anders als im Grenzgebiet zur BRD oder in der Sperrzone zu Berlin-West wird dies sicherlich im Bereich der GAK VR Polen und CSSR lockerer gesehen, und so entsteht diese Aufnahme in der Nähe von Pasewalk Ende der 1960er Jahre. (Privatarchiv d. Verf.)

 


Quelle:

- Peter Joachim Lapp "Gefechtsdienst im Frieden", Bernard & Graefe Verlag, Bonn 1999

- Klaus-Dieter Baumgarten, Peter Freitag "Die Grenzen der DDR", Edition Ost Berlin - 2005

- Dienstvorschrift DV 318/0/001 der NVA, 1972

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