Bitte beachten Sie, dass die militärische Organisation und Gliederung der GT nicht in einem abgeschlossenen Zeitrahmen erschaffen wurde. Vielmehr ist das Organisationsgebilde über Jahrzehnte gewachsen und einem stetigen Wandel und der damit verbundenen Umorganisation unterworfen gewesen. Bei den hier erfolgten Standortnachweisen geht der Verfasser von den Dislozierungen zu Mitte der 1980`er aus. Für Korrekturen und weiterführende Präzisierungen dieser Angaben ist der Verfasser dankbar und bittet um Ihre Mithilfe.
Der Ehrenname "Walter Breitfeld" wird am 1. Dezember 1986 verliehen.
Kommandeure:
Oberstleutnat Lange (?)
Oberstleutnant Herbert Schwamm (1. April 1962 - 31. Juli 1969)
Oberst Ernst Blaschka (1. August 1969 - 31. Oktober 1984)
Oberst Helmut Beck (1.November 1984 - ?)
Abdruck des großen Dienstsiegel der Grenzbrigaden an der sozialistischen Grenze (sogenannte "Friedensgrenzen") zur CSSR. Das Siegel ist mit der "1" dem Chef der Grenzbrigade CSSR zugeordnet. (Privatarchiv d. Verf.)
Bis auf Norwegen, Griechenland und der Türkei liegen ausschließlich die DDR und die CSSR direkt gegenüber der BRD an der - hier rot markierten - Nahtstelle zwischen Ost und West. Die Karte verdeutlicht die Lagekonzentration zwischen der NATO und dem Warschauer Pakt in Mitteleuropa. (Abb.: „Wachsam und Kampfentschlossen 3 - 86/87“ Militärverlag der DDR, 1986)
Grenzüberwachung zur Tschechoslowakei 1946-1968
Umgehend nach dem Zweiten Weltkrieg wird, auf fast dem identischem Staatsgebiet der ursprünglichen Tschechoslowakischen Republik (1918-1938), durch sowjetischer Unterstützung die CSR wieder errichtet. Gemeinsam mit den sowjetischen Truppen und Kontrollposten des Zollaufsichtsdienstes in der SBZ organisiert ab Ende 1946 die GP des Landes Sachsen die Grenzüberwachung des rund 440 km langen Grenzabschnitts zur CSR an 66 Grenzstationen (Besatzung ca. 10 Grenzpolizisten). Hauptaufgabe für die neu formierten Kräfte ist die Verhinderung von illegalen Grenzübertritten durch Schmuggler und der über die Grenze hinweg operierenden Banden sowie die Kontrolle über den breiten Strom von Flüchtlingen und Umsiedlern. Mit der gemeinsamen Erklärung der Regierungen der DDR und der CSR am 23. Juni 1950 (sogen. „Prager Erklärung“) wird beiderseits festgestellt, „dass die durchgeführte Umsiedlung der Deutschen aus der CSR unabänderlich, gerecht und endgültig gelöst ist“ und "beidseitig keinerlei Gebiets- oder Grenzansprüche mehr bestehen".
Am 1. Dezember 1955 übergeben die sowjetischen Kräfte alle Sicherungsbereiche an der Grenze zur CSR der DGP. Schließlich wird am 22. September 1956 zwischen den Regierungen der DDR und der CSR - gleichartig der vereinbarungen zwischen der DDR mit der VR Polen (1957) - ein Abkommen über die Zusammenarbeit und Hilfe in gemeinsamen Grenzangelegenheiten geschlossen. Diese Vereinbarung legt eine regelmäßige Beratung der Kommmandeure der gegenüberliegenden Einheiten fest, um die erforderlichen unmittelbaren Sicherungsmaßnahmen abzustimmen und Erfahrungen über die Organisation des Grenzdienstes und die Sicherung der Staatsgrenze auszutauschen. Allen Kommandeuren wird zur Pflicht gemacht, bei festgestellten geplanten oder durchgeführten Grenzdurchbrüchen sofort den zuständigen Kommandeur der anderen Seite zu informieren. In bestimmten Fällen, z.B. bei Einsatz von Fährtenhunden, können die erforderlichen Ermittlungen auch auf der anderen Seite der Staatsgrenze fortgesetzt werden.
Zeitgleich mit der neuen Verfassung der CSR kommt es 1960 zur Proklamation der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (CSSR).
Dienstausweis eines Oberwachtmeisters der Grenzpolizei mit Dienststandort in Bad Brambach (unweit der Grenze zur CSR) der ersten Stunde. Der Dienstausweis ist durch die Landesregierung Sachsen und der zuständigen sowjetischen Militärbehörde am 1. Juli 1947 ausgestellt. (Privatarchiv d. Verf.)
Ehrengeschenk "Für ehrenvolle Pflichterfüllung beim Schutz der Grenze der Deutschen Demokratischen Republik, Karl-Marx-Stadt am 18.04.1961, Kommandeur der 18.GB - Oberstleutnat Lange" für einen Angehörigen der DGP in der Grenzbrigade CSSR. Das Aquarell zeigt zwei Postenpaare der Deutschen Grenzpolizei und der CSSR-Grenztruppen (beritten) im Gespräch am gemeinsamen Grenzabschnitt,. Im Bildhintergrund ist ein Bergzug des Erzgebirges wahrnehmbar. Gut zu erkennen ist die Standardbewaffnung des deutschen Postenpaars, und zwar - links - Karabiner "Mosin-Nagant Modell 1944" und - Bildmitte - Maschinenpistole "PPSch-41, Schpagin"aus sowjetischen Beständen. (Privatarchiv d. Verf.)
Grenzsicherung ab 1961 bis 1968
Am 28. September 1961 wird auf Befehl des Vorsitzenden des NVR die 19. Grenzbereitschaft in Pirna vom MdI an die NVA mit der Bezeichnung „19. selbständige Grenzbereitschaft des Kommandos der Grenze der NVA", unterstellt. Der zugewiesenen Grenzabschnitt an der Staatsgrenze Süd hat eine Länge von 438,1 km.
Dem Stab im Pirna sind 4 Linienkompanien und 4 Kontrollpassierpunkte (KPP) unterstellt:
1. Kompanie in Wernitzgrün,
2. Kompanie in Olbernhau/Grünthal,
3. Kompanie in Reinhardtsdorf und
4. Kompanie in Ebersbach
Kontrollpassierpunkt in Schönberg,
Kontrollpassierpunkt in Zinnwald,
Kontrollpassierpunkt in Bad Schandau/Schmilka,
Kontrollpassierpunkt in Ebersbach
Gemäß der der Anordnung Nr. 32/62 des Chefs der GT werden mit Wirkung vom 1. Juli 1962 die KPP aufgelöst und die Einheiten in Sicherungseinheiten (parallel ist im inneren GüSt-Territorium die PKE tätig) wie folgt neu formiert:
Sicherungskompanie in Bad Schandau
Sicherungszug in Schönberg
Sicherungszug in Zinnwald
Sicherungsgruppe in Ebersbach,
Sicherungsgruppe in Oberwiesenthal - Auflösung am 1. Dezember 1975 und dem GÜSt Schönberg angegliedert,
Sicherungszug Krippen (Standort Rathmannsdorf) - Auflösung am 1. Juni 1973
In den Jahren 1977 und 1978 werden im Zuge der Reiseerleichterungen zwischen der DDR und der CSSR eine Vielzahl weiterer GüSte eröffnet. Die 19. Grenzbereitschaft wird am 1. April 1962 in „Selbständiges 19. Grenzbataillon“ umbenannt. Am 28. Februar 1963 übergibt der Stellvertreter des Chefs der GT Oberst Karl Wilhelm dem 19. sGB die Truppenfahne. Mit Wirkung vom 15. September 1963 wird die 1. Grenzbrigade und der Sicherungszug Schönberg aus dem Bestand des 19. sGB herausgelöst und dem Kommandeur des GR-10 der 13. Grenzbrigade übergeben. Die neue Dislokation zwischen dem 19. sGB-19 und der 13. GBr wird im Bereich Rohrbach eingerichtet.
Mit der Umformierung des Stabes in Pirna am 30. Oktober 1963 wird auch die 2., 3. und 4. GK aufgelöst. Entsprechend der neuen Struktur werden Grenzabschnittsposten zur Grenzüberwachung in den wichtigsten Grenzortschaften eingesetzt. Da die tschechoslowakischen Grenztruppen auf der Grundlage von Vereinbarungen die Verantwortung für die Grenzsicherung übernehmen kann die GT zum Zeitpunkt der Bildung des Grenzabschnitts zur Grenzüberwachung übergehen.
Das sGB-19 wird auf Befehl Nr. 95/63 des MfNV und Befehl Nr. 62/63 des Chefs der GT zum "Grenzabschnitt zur CSSR" in folgende Unterabschnitte neu eingeteil:
I. UA in Klingenthal,
II. UA in Olbernhau,
III. UA in Schöna,
IV. UA in Ebersbach
Die GüSt-Sicherungseinheiten verblieben in dieser neuen Struktur unverändert im Bestand des Grenzabschnittes zur CSSR.Am 15. März 1967 wird ein neuer Unterabschnitt (UA) Schönberg mit 7 Grenzabschnittsposten gebildet. Dadurch ändert sich die Nummerierung der bisherigen UA und Grenzabschnittsposten folgendermaßen:
I. UA in Klingenthal jetzt II. UA
II. UA in Olbernhau jetzt III. UA
III. UA in Schöna jetzt IV. UA
IV. UA in Ebersbach jetzt V. UA
Grenzsicherung zum Zeitpunkt des Prager Frühlings
Im Januar 1968 wird Alexander Dubcek zum Parteichef gewählt. Unter Dubcek beginnt die KSC im Frühjahr 1968 ein Liberalisierungs- und Demokratisierungsprogramm. Die Regierung schafft die Pressezensuren ab, garantiert Meinungsfreiheit, erlaubt Auslandsreisen und leitetet eine Wirtschaftsreform ein. Dieser Versuch, einen „Sozialismus mit menschlichem Antlitz“ zu schaffen, ist noch heute unter dem Schlagwort „Prager Frühling“ bekannt. Die kommunistische Führung der Länder des Warschauer Pakts (hier sind besonders die VR Polen und DDR zu nennen) empfinden die tschechoslowakischen Entwicklungen als Bedrohung ihrer Machtposition. Unter Leitung der Sowjetunion beschließt eine Mehrheit (außer Rumänien und Albanien) den militärischen Einmarsch in die CSSR (21. August 1968), um die Entwicklungen rückgängig zu machen. Zur Unterbindung der steigenden Grenzübertritte errichtete die DDR „Sperrbezirke“ an ihrer Südgrenze zur CSSR. Zeitgleich wurden zwei NVA-Divisionen im Bereich der Südgrenze feldmäßig bereitgestellt und die Berliner Stadtkommandantur sowie das NVA-Kommando Grenze angewiesen, Vorbereitungen für den Fall zu treffen, dass man im Erzgebirge von der üblichen Grenzüberwachung zu einer Grenzsicherung übergehen müsse. Am 20. August erlässt der MfNV einen Befehl Nr. 86/68 zur Bildung der 12. GBr. Am 21. August 1968 folgen der Befehle Nr. 42 und 43/68 Chef der GT zur Bildung der 12. Grenzbrigade mit 2 Grenzregimentern. Die neune GBr. wird kurzfristig aus Kompanien der Staatsgrenze West und aus dem Raum Berlin mit den Grenzregimentern-37 und -52 gebildet. Die 12. GBr mit Sitz in Johanngeorgenstadt unter der Leitung des Oberst Karl Leonhardt mit ca. 2.000 Mannstärke erreicht noch am Abend des 20. August 1968 Ihre Bereitstellungsräume. In der darauf folgenden Nacht wurde der zivile Personenverkehr unterbrochen und ein bisher nicht vorhandenes Grenzgebiet in einer Tiefe von 1,5 km eingerichtet. Mit dem Befehl 44/68 des Chefs des NVA-Kommando Grenze beendete die 12. GBr. am 17. September 1968 ihren Auftrag. Sie wird am 15. September 1968 aufgelöst und ihre Einheiten in die Stammobjekte zurückgeführt. Im Grenzabschnitt geht man nun von der Grenzsicherung zur verstärkten Grenzüberwachung über. Ende 1968 werden an den Westgrenzen der CSSR Grenzbefestigungen ähnlich denen der DDR errichtet.
Grenzüberwachung zur CSSR 1968-1990
Mit der Einführung des pass- und visafreien Reiseverkehrs am 15. Januar 1972 (am 1. Januar 1972 mit VR Polen) Millionen Bürger beider Staaten die Grenze für Besuchs- und Touristikreisen. Spontane Auslandsreisen sind von nun an für die DDR-Bürger zur VR Polen (bis zum 30. Oktober 1980)und zur CSSR (bis zum 03. Oktober 1989) möglich. Im Jahre 1980 wird zwischen der DDR und der CSSR ein weiterer Vertrag über die gemeinsame Staatsgrenze abgeschlossen, in dem neue völkerrechtliche Grundlagen über den Verlauf der seit 1948 bestehenden Grenze gemeinsam fixiert wird. Die Umbenennung des "Grenzabschnitts zur CSSR" in "Grenzbrigade zur CSSR" erfolgte auf der Grundlage des Befehls Nr. 75/86 des MfNV und der Anordnung Nr. 18/86 des CGT zum 1. Dezember 1986. Gleichzeitig wird der Leiter in Kommandeur umbenannt und ein 6. Unterabschnitt der Grenzbrigade zur CSSR mit Standort in Zinnwald-Georgenfeld aufgestellt.
Angehörige der tschechoslowakischen und der DDR-Grenztruppen (links ein Feldwebel der CSSR und rechts ein DDR-Stabsfähnrich) im Gespräch an der gemeinsamen Grenzlinie um 1985. (Abbildung aus einer Diaserie zur Berufsberatung für militärische Berufe in den Grenztruppen der DDR)
Urkunden Vollmacht (Muster - 1983) eines Stellvertreter des Grenzbevollmächtigten im Bereich der DDR-Staatsgrenze zur CSSR. Der Verfasser bittet um Mithilfe zur tatsächlichen Gebrauch und der Ausstellung solch einer Vollmacht; gab es solch eine Vollmacht auch für die VR Polen?(Privatarchiv d. Verf.)
Kurz vor den Grenzöffnungen in der DDR am 9. November 1989 setzte die DDR-Regierung den pass- und visafreien Verkehr mit der CSSR außer Kraft. Sowohl in Warschau als auch in Prag sind die bundesdeutsche Botschaft das Ziel vieler DDR-Fluchtwilliger. Wie an der Staatsgrenze zu Polen reagiert die DDR mit einer „verstärkten Grenzüberwachung“ im Bereich der Staatsgrenze zur CSSR. Auch durch Zuführung von zusätzlichen AGT an diesem Grenzbereich konnte die Entwicklung von illegalen Grenzübertritten nicht mehr ausreichend unterbunden werden.
Mit Befehl Nr. 49/90 des MfAV wird GT aufgelöst. Mit Wirkung vom 28. September 1990 werden die Dienstgeschäfte dem Auflösungs- und Rekultivierungskommando des MfAV übergeben. Für etwa ein Jahr bestand im Grenzabschnitt noch ein Zentrale Auflösungsstab.
Der südliche Partner an der Grenze zwischen der CSSR und der DDR - Wappen der tschechoslowakischen Grenztruppen und Angehhörige der "Pohranicni Straz" mit Truppenfahne. (Privatarchiv d. Verf. und rechts Abbildung aus "Strazci Hranic" von Stanislav Susta - Albatros, Prag 1976)
Quelle:
- Stanislav Susta "Dtrazci Hranic", Albatros Prag - 1976
- Peter Joachim Lapp "Gefechtsdienst im Frieden", Bernard & Graefe Verlag Bonn - 1999
- Klaus-Dieter Baumgarten, Peter Freitag "Die Grenzen der DDR", Edition Ost Berlin - 2005