STANDARDTECHNIK UND -BEWAFFNUNG DER GRENZTRUPPEN DER DDR
(chronologisch geordnet)
Grenzpolizei 1945-1951
Schon kurz nach dem II. Weltkrieg werden neben den für die Grenzsicherung verantwortlichen Einheiten der Besatzungsmächte in Deutschland in den einzelnen Ländern deutsche Polizisten als Hilfskräfte für die Kontrolle an den Grenzen herangezogen.
Die Bewaffnung der Grenzpolizeiformationen ist Anfangs bunt gemischt. Das Land Mecklenburg und Sachsen rüstet seine Einheiten mit der italienischen Pistole Beretta mit je 16 Schuß Munition aus. In Brandenburg erhalten die Polizeiangehörigen Karabiner sowjetischer, polnischer, italienischer aber auch deutscher Herkunft. Überall fehlt es an ausreichenden und einheitlichen Waffen, Munition und Bekleidungen. In der Direktive Nr. 16 des Alliierten Kontrollrates vom 6. November 1945 zur Bewaffnung der deutschen Polizeikräfte heißt es: "...Mit Ausnahme der Gendamerie und der Grenzpolizei, die mit Karabinern ausgerüstzet werden können, wird die Polizei keine gänzlich automatischen Waffen oder andere Waffen zugeteilt bekommen als Pistolen, Revolver und Knüttel...".
Transportmittel stehen faktisch überhaupt nicht zur Verfügung, so sind selbst Fahrräder und Pferde nicht die Regel. Die Unterbringung der Grenzschutzstützpunkte erfolgt meist in zivilen Gebäuden. Strukturelle kasernierte Unterkünfte sind für die GP am Verlauf der neuen Demarkationslinie noch nicht verfügbar, polizeiliche bzw. militärische Bestandsanlagen werden i.d.R. von der SMAD selbst genutzt. Doch schon 1947 werden die ostdeutschen Grenzschutzkräfte umfassend reorganisiert. Die GP-Einheiten wird im September 1947 von 2.543 auf 3.779 Mann verstärkt und der Aufbau einheitlich strukturiert. Auf SMAD-Befehl gliedert sich die GP nunmehr in Abteilungen / Kommandanturen / Kommandos. Die Einheiten werden in der Zeit von Juli bis Oktober 1948 einheitlich mit blauen Uniformen und durchgängig mit deutschen Karabinern 98 k und - für die Kommandoleiter - Pistolen P 08 bzw. P 38 ausgestattet. Gleich zu dieser Zeit werden von Arbeitern volkseigener Betriebe die persönlichen Waffen für die Dienstzeit der Grenzpolizisten in feierlicher Form zum regulären Dienstantritt überreicht. Diese symbolische Handlung soll den Auftrag zum zuverlässigen Schutz der Errungenschaften und der Interessen des werktätigen Volkes in der SBZ unterstreichen.
Die GP wird zu Ende der 1940`er Jahre aus den Landespolizeibehörden herausgelöst und zu einer zentral geleiteten Einheit der GP mit militärischer Ausprägung und nahezu 20.000 Angehörigen formiert. Die vormals Grenzbereitschaften und -kommandanturen besitzen von nun an i.d.R. einen PKW und einen LKW. Die Grenzkommandos erhalten 2-3 Fahrräder und bedingt schon ein Motorrad.
DGP-Angehörige um 1948 mit Waffen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht , links - wohl - eine MP43 und rechts eine MP40. (Privatarchiv d. Verf.)
Deutsche Grenzpolizei 1952-1960
Die Grenzeinheiten der DDR sollen im Zusammenhang mit der 1952 vollzogenen militärischen Neuorientierung so ausgerüstet und befähigt sein, dass ein militärischer Angriff unmittelbar im Grenzbereich aufgehalten werden kann, bis die regulären Streitkräfte einsatzbereit sind. Die Einheiten der DGP werden nun einheitlich mit ehemaligen Waffen der Deutschen Wehrmacht bzw. älteren sowjetischen Waffen ausgestattet. Neben der standardisierten Bewaffnung sind die ab 1. Oktober 1952 neu eingeführten militärischen Ränge, -abzeichen und - ab 7. Oktober - anstelle der bisherigen dunkelblauen Polizeiuniformen neue khakifarbene Militäruniform eindeutiges Symbol der militärischen Neuausrichtung der DDR-Grenzsicherungseinheiten. Die Kommandos erhalten nun i.d.R ein Motorrad AWO 425 und Fahrräder. Die Bewaffnung besteht nun durchgängig aus Karabiner k100 und 44, MPi Typ 41, dem LMG-D ("Plattenspieler"), dem SMG Maxim und Pistolen TT 33, P08 und P38. Die Grenzbereitschaften sind mit F9-Kübel/Limousine, LKW HSA und Granit 27 sowie Motorrad AWO 425 ausgestattet. 1954 beginnt der Aufbau eines einheitlichen Funksystems der DGP, welches eine gedeckte Truppenführung ermöglicht und die Einsatzbereitschaft sowie die Flexibilität der damaligen Grenzbereitschaften immens erhöht. Unter Vorbereitung der Teilnahme der DDR an die Militärkoalition des Ostblocks beschließt 1955 die Staats- und Parteiführung der DDR den Übergang der DGP zu einer miliärisch strukturierten Grenzsicherungseinheit nach sowjetischen Vorbild. Hiernach sollte jedes illegale Überschreiten der Demarkationslinie verhindert werden, und im Verteidigungsfalle sollte die DGP als erstes Sicherungsorgan in enger Kooperation mit der KVP die Abwehr eines Angriffs garantieren. Entsprechend dieser Aufgaben befiehlt der für die Bewaffnung aller DDR-Organe verantwortliche Innenminister im Juni 1955, die veralteten deutschen Waffen und Ausrüstung an die Transportpolizei abzugeben und die DGP von nun an mit einheitlicher sowjetischer Technik auszurüsten. Die Sowjetunion liefert den Hauptteil der Bewaffnung und Ausrüstung. Allerdings vollzieht sich dieser Prozeß wegen des akuten Waffen-und Ausrüstungsmangels sehr schleppend, zumal für die DGP nunmehr Artillerie- und Panzertechnik beschafft werden soll, die sogar noch im KVP-Bestand teilweise fehlt. Ab 1957 neuartige schwere Grenzabtl. mit Panzer- Panzerabwehr-, Granatwerfer- und MG-Einheiten sowie Versorgekräften innerhalb der Grenzbrigaden aufgestellt. Ab Mai 1957 beginnt die Ausbildung an SPW, SFL SU-76 und Panzer T-34 sowie an sowjetischer Artillerie. In den Lehrbataillonen 6 und 11 der DGP werden Panzerkommandanten, Richtschützen und Funker, an der Artillerie- und Panzertechnischen Schule Gruppenführer für technische Wartung, Reperaturspezialisten und Geschützmeister ausgebildet.
Grenztruppen 1961-1990
Mit dem Befehl des Vorsitzenden des NVR vom 12. September 1961 zur Eingliederung der DGP als Grenztruppen der DDR in das MfNV zum 15. September 1961 begann ein neuer Entwicklungsschritt der militärischen Grenzsicherung in der DDR mit Sitz in Pätz. Unter der Bezeichnung „Kommando Grenze“ übernahm das MfNV das Kommando der DGP mit einem Personenbestand von 2 Generalen, 4.167 Offizieren sowie 34.149 Mannschaftspersonal. Von diesen knapp 40.000 Grenzern standen zu Ende 1961 68% an der westlichen Staatsgrenze, 6% an der Ostseeküste und weitere 6% an den Grenzen zur CSSR und VR Polen. Die restlichen 20% unterstanden den Schulen und sonstigen Einrichtungen der DGP. Mit der Eingliederung wurden 70 Panzer, 66 Selbstfahrlafetten, 156 Schützenpanzerwagen, 191 Geschützen, ca. 2.800 Panzerabwehrmittel und ca. 3.000 Fahrzeuge übernommen. Neben den Bottskompanien /-zügen im GKN befinden sich in den GR-36, -38 und -44 insgesamt 29 Grenzsicherungsboote.
Quelle:
- T. Diederich "Handbuch der bewaffneten Organe der DDR" Verlagsgruppe Weltbild GmbH, Augsburg 2007