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GRENZSICHERUNG                                                                                                                                                      

"Die Sicherung der Staatsgrenze ist Bestandteil der Maßnahmen der Landesverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik. Sie ist darauf gerichtet, die Unantastbarkeit der Staatsgrenze unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten ... Die Sicherung der Staatsgrenze umfasst:

a.) die Grenzsicherung an der Staatsgrenze zur BRD und zu Westberlin,

b.) die Grenzüberwachung an der Staatsgrenze zur Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und zur Volksrepublik Polen."

DV 318/0/001 der Grenztruppen   

Vorschriftsmäßige Bewegung eines Postenpaares (Posten vorn / Postenführer hinten) im Grenzgebiet der 6.GK/GR-8 in Lenzen (Privatarchiv d. Verf.)
 

Ziele der Grenzsicherung 

  • Die Staatsgrenze der DDR ununterbrochen und zuverlässig zu sichern.
  • Grenzdurchbrüche nicht zuzulassen und eine Ausdehnung von Provokationen auf das Hoheitsgebiet der DDR zu verhindern.
  • Die Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet zu gewährleisten.
  • Den Grenzabschnitt im Falle eines bewaffneten Überfalls standhaft und aktiv zu verteidigen und eingedrungene gegnerische Kräfte gefangenzunehmen oder zu vernichten.


Arten der Grenzsicherung

  • Die normale Grenzsicherung (Konzentration der Grenzkompanie im Bereich des Schutzstreifens auf einer Länge von bis zu 20 km) wurde durchgeführt, wenn im Grenzabschnitt und im Grenzgebiet des Gegners keine erhöhte Aktivität des Gegners zu erwarten  war und die Aufgaben zur Grenzsicherung bei normaler Auslastung der Kräfte erfüllt werden konnte. 
  • Die verstärkte Grenzsicherung wurde durchgeführt, wenn im eigenen Grenzgebiet oder im Grenzgebiet des Gegners eine erhöhte Aktivität gegenerische Kräfte zu erkennen oder zu erwarten war oder die entstandene Lage (z.B. auch anhaltend ungünstige Witterung) eine Erhöhung der Dichte an Kräften und Mittel im Grenzabschnitt und eine Veränderung des Dienstsystems erforderlich machten.
  • Die gefechtsmäßige Grenzsicherung sollte in Spannungsperioden, in Erwartung sowie bei Beginn einer Agression des Gegners und im Verlaufe eines Krieges durchgeführt werden.

 

Methoden der Grenzsicherung

Die Methodik zur Grenzsicherung beschäftigte sich mit der Organisation und Führung von Verbänden der Grenztruppen. 

Direkt an der Grenze waren Grenzkompanien in festen Kompaniegebäuden disloziert. Diese Kompanien bestanden aus vier Zügen, jeder Zug hatte zwei Gruppen mit seinem dazugehörigen Gruppen- bzw. Zugführer sowie dessen Stellvertreter. Rund um die Uhr hatte ein Zug einer Kompanie einen Grenzabschnitt zu sichern. Somit hatte die Kompanie den  lückenlosen 24-Stunden-Dienst an vier Grenzabschnitten mittels Früh-, Nacht- oder Spätschicht im Rahmen der "normalen Grenzsicherung" zu gewährleisten. Die Dienstzeit wurde im 8-Stunden-Viertel-Dienst (bei verstärkter Grenzsicherung im 8-Stunden-Drittel-Dienst oder im 12-Stunden-Hälftedienst) ausgeübt. Das bedeutet, dass jeder Zug im Wechsel für acht Stunden zum Gefechtsdienst aufzog; mit Wechsel der Dienstaufzüge zwischen Früh-, Spät- und Nachdienst. Die Einheit, die z.B. zum Frühdienst aufzog, wurde am folgenden Tag zum Spätdienst eingesetzt und am weiteren Tag dann zum Nachdienst. Der Dienst begann mit der "Vergatterung" (Befehl zum Grenzdienst) und endete nach Rückkehr in der Einheit mit der Meldung an den Vorgesetzten. Jeder Posten bestand aus mind. zwei Mann, die mit MP und Leuchtpistole ausgerüstet waren. Beim Einsatz der Posten im Grenzdienst war der Kompaniechef (i.d.R Hauptmann / Major) ausdrücklich verpflichtet, "Grenzposten auf Grundlage der Schlußfolgerung aus der Personalanalyse zusammenzusetzten, und einen aufeinanderfolgenden Einsatz von Grenzposten im gleichen Postenbereich und in gleicher Zusammensetzung nicht zuzulassen." Die Personalanalyse erfolgte einmal im Monat durch den KC, Politstellvertreter, Stabsoffizier des GB/GR und MfS-Offizier der "Organisation 2000"; hier entstanden die Einteilungen der Posten in sogenannte "Blutgruppen" (A/B/C/D mit Negativzusatz "1", so bedeutet z.B. "A1" = "uneingeschränkter Einsatz bis zur Grenzlinie, nicht ganz zuverlässig"). Der KC hatte insgesamt die aktiven Handlungen zwischen den Posten, der Alarmgruppe und den Grenzaufklärern zu koordinieren. Zwischen den Posten und dem Führungspunkt (Gruppenführer) gab es eine Nachrichtenverbindung über die festen Anschlußpunkte des GMN. Der Zugführer sowie der KC waren entweder über Fernmeldenetz oder über mobile Funkgeräte mit der Führungsstelle verbunden. Die Liniensicherung der Posten wurde unregelmäßig offen und verdeckt durch "Offiziersstreifen" kontrolliert. Der OpD (Operative Diensthabende Offizier, unmittelbarer Ansprechpartner des KC mit dem GR) in der GB/GR überwachte den Dienstaufzug der grenzsichernden Einheiten. Im Falle von Grenzzwischenfällen bzw. Grenzverletzungen war der Kommandeur des GR verpflichtet, die Führung persönlich zu übernehmen. Für diese Fälle wurden in den GK "Alarmgruppen" (4 Mann) bereitgehalten; einmal im zugewiesenen Grenzabschnitt (hier auf der Führungsstelle) und einmal im Kompaniegebäude. Die Einsatzbereitschaft war auf dem Turm in zwei Minuten und im Objekt in fünf Minuten zu gewährleisten. Die GK konnte i.d. gesamten Tiefe des Grenzgebiets (ca. 5km) eingesetzt werden. Bei normaler und verstärkter Grenzsicherung wurden die Grenzposten auf den Beobachtungstürmen, im Gelände oder als Streife i.d. Regel auf dem ca. 500 m tiefen Schutzstreifen (Ausnahme "Grenzaufklärer") eingestzt.

Zu Beginn der 1970er Jahre wurde besonders ausgebildete und zuverlässige Berufsunteroffiziere und -offiziere (später generell Fähnriche) als Grenzaufklärer zur Ergänzung der "Linieneinheiten" der Grenzkompanien in der gesamten Tiefe des zugewiesenen Grenzabschnittes eingesetzt. Ein GA war im Grenzgebiet seßhaft und hatte guten Kontakt zu Grenzbevölkerung und ausgezeichnete Kenntnisse vom Grenzabschnitt. Eine GK verfügte seit 1983/84 je über einen GAK-Zug mit 16 Mann. Der GAK-Zug unterstand dem Kompaniechef direkt. Der Diensthund, die Kfz-technik und die Bewaffnung waren für den GA "personengebunden" und wurde vom GA ohne Abhängigkeit zur GK vom GA zu Hause geführt.

Mitte der 1980er Jahre war die Abschnittslänge eines GR an der Staatsgrenze zur BRD 130-160 km, die eines GB 65-80 km und die einer GK 17-20 km lang. Eine GK hatte 90 Angehörige zzgl. 4 Zivilbschäftigte, ein GB 400 Angehörige und ein GR rund 1.400 Angehöhrige zzgl. ca. 180 Zivilbeschäftigte. Um die noch vereinzelt in den GK gebliebenen "grenzpolizeilichen" Dienststrukturen (Die GT wurde im September 1961 vom MdI dem MfNV unterstellt) militärisch zu tilgen wurde zu Mitte der 1970er Jahren zur "Bataillonssicherung" übergegangen; die Ergebnisse dieser geschlossene Grenzsicherung aus Bataillonsebene waren nicht optimal, so entschloss man sich zur modifizierten Rückkehr der "Kompaniesicherung" an der Staatsgrenze zur BRD zum Jahreswechsel 1983/84.

Standardisierter Gebäudetyp einer Grenzkompanie im Grenzgebiet zur BRD-Staatsgrenze (Baujahr um 1975). Hier Hauptgebäude der 9. GK/GR-24 in Gollensdorf im ehem. DDR-Bezirk Magedeburg. (Aufnahme Mai 1990 - mit freundlicher Genehmigung der Privatsammlung A. Ziegeler) 

 

Mittel der Grenzsicherung

Unter den Mitteln der Grenzsicherung verstand das MfNV Verhaltensweisen und Anlagen, die der Sicherstellung und Absperrung der Demakationslinie und der späteren Staatsgrenze dienten. Der Grenzdienst umfaßte alle Handlungen der Einheiten und Kräfte im Postenbereich, Sicherungsabschnitt oder Grenzabschnitt zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften,  der militärischen Bestimmungen sowie die ununterbrochene Führung und Erfüllung von Aufgaben zur Sicherstellung der Grenzsicherung. Der Grenzdienst war auf Grundlage des Befehls zur Grenzsicherung ("Vergatterung") durchzuführen. Er beginnt mit der Erteilung des Befehls zum Grenzdienst und endet mit der Meldung an den Vorgesetzten nach Rückkehr der Einheit oder Kräfte in der Kaserne.
 

  • Sicherung des Staatsgrenze durch den Grenzdienst
  • Die Grenzsicherung im Grenzabschnitt des GR wurde durch die Staatsgrenze, die Trennlinie und den Verlauf des Grenzgebietes begrenzt. Gleiches galt für das GB. Der Grenzabschnitt der GK wurde durch die Staatsgrenze, der Trennungslinie und dem Verlauf des Schutzstreifens begrenzt. Der Sicherungsabschnitt war Teil des Grenzabschnittes des GR oder GB, in dem eine Einheit oder mehrere Einheiten zum Grenzdienst eingesetzt worden. Der Sicherungsabschnitt ist vom Regimentskommandeur festzulegen und wurde durch die Staatsgrenze, die Trennlinie und den Verlauf des Schutzstreifens begrenzt. Seine Breite war von den torpographischen Bedingungen der Lage und der Aufgabe abhängig. Zur Erfüllung der Grenzsicherung führte das GR mit seinen Einheiten folgende taktische Handlungen durch => Sicherung des Grenzabschnittes / Abbriegelung / Verfolgung / Suche / Einkreisung / Hinterhalt / Blockierung / Angriff / Verteidigung.   
  • Die Grenzsicherung an Grenzgewässern hatte durch den land- und wasserseitigen Einsatz der Kräfte (Grenzkompanie und Bootseinheiten) unter Berücksichtigung der taktischen Erfordernisse und der hydrologischen Bedingungen zu erfolgen. In Erwartung einer geschlossenen Eisdecke oder von Niedrigwasser war ein Entschluss für den zusätzlichen Einsatz von Kräften und Mitteln zu fassen.
  • Die Sicherung der Grenzübergangsstellen war Bestandteil der Grenzsicherung aber war jedoch nicht dem Regimentskommandeur des betreffenden Grenzabschnittes unterstellt. Die GÜST wurden durch eigenständige Einheiten (MfS in Grenztruppenuniform) gesichert.
  • Grenzaufklärung (Kontroll- und Observierungstechnik) 

Fotoaufnahmen (Vorder- und Rückseite) eines Grenzaufklärers der Grenztruppen der DDR - Oben: Kontaktaufnahme eines BGS-Beamter durch Zeigen einer Schlagzeile einer bekannten bundesdeutschen Tageszeitung gegenüber eines Grenzaufklärers der Grenztruppen am 07.06.1977. Die Schlagzeile betrifft das Fußballländerspiel  Argentinien - Deutschland mit dem Ergebnis 1:3 in Buenos Aires am 05. Juni 1977. Unten: Provokation britischer Armeeangehöriger gegenüber DDR-Grenzaufklärer mittels erotischem Journals und obszöner Gestik am 23.08.1977 im Bereich der Bundesstraße 1 unweit des GÜST Marienborn (Privatarchiv d. Verf.). 

 

  • Die Beobachtung wurde von den eingesetzten Beobachtungs- / Horchposten und von der Führungsstelle aus im Gelände verwirklicht. Zur Nachtzeit wurden ausgebildete Kräfte mit Nachtsichtgeräten eingesetzt.
  • Der Horchdienst wurde bei Nacht und bei begrenzter Sicht an dafür geeigneten Geländepunkten so Nahe wie möglich am Gegener und in Annäherungsrichtung von Grenzverletzter durchgeführt.
  • Die Befragung der Bevölkerung im Grenzgebiet wurde im Interesse der Grenzsicherung sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherung und Ordnung im Schutzstreifen Angaben (z.B. Anzeichen von Grenzdurchbrüchen oder deren Vorbereitung, Illegaler Aufenthalt oder Eindringen im Schutzstreifen / Sperrzone, Kontaktaufnahmen zw. Personen auf dem Gebiet der DDR und der BRD) eingebracht.  Befragungen an Grenzverletzer wurden ausschließlich nach Zuführung durch einem zuständigen Mitarbeiter des MfS durchgeführt.
  • Durch Studium von Dokumenten und Ausrüstungsgegenständen sowie anderen Mitteln und Gegenständen, die an der Staatsgrenze und im Grenzgebiet gefunden und sichergestellt wurden und die mit vorbereiteten oder erfolgten Handlungen gegnerischer Kräfte oder Grenzverletzter, wurden die Absichten, Handlungen und Methoden ermittelt. 
  • Scheinwerfer u.a. Beleuchtungsanlagen
  • Diensthunde (Fährten-, Wach- und Schutzhunde)
     
  • Pioniertechnische Sicherung (Ausbau, Instandhaltung und Instandsetzung von Sperrelemente, Signal- und Sicherungsanlagen)
  • Grenzsäulen
  • vordere Sperr- und Sicherungselemente (z.B. Zäune, Signalgeräte und Minen)
  • Kfz-Sperrgräben oder Höckersperre
  • Kontrollstreifen
  • Kolonnenweg
  • Führungsstelle
  • B-Türme, Postenhäuser, Erdbeobachtungsstellen (Zweimannbunker)
  • Brücken- und Wassersperren
  • Grenzsignalzaun
  • Hundelaufanlage
  • Hinterlandssicherungszaun oder Hinterlandsmauer
  • Lichttrassen 

Abbildungsauszug eines A4-Informationsblatts des Bundesgrenzschutz für Grenzbesucher aus dem Jahre 1986 zur  pioniertechnischen Sicherung innerhalb des DDR-Grenzbereichs mit nummerischen Erläuterungen (Bereich zwischen Punkten 1-17/21 "Schutzstreifen" => ca. 100-2.000m  und Bereich zwischen Punkten 1-22 "Grenzgebiet" 1-22 => ca. 5km). (Privatarchiv d. Verf.):

  1. Grenzverlauf mit Grenzsteinen
  2. Grenzhinweisschild bzw. -pfahl unmittelbar vor dem Grenzverlauf
  3. DDR-Grenzsäule (ca. 1,8 m hoch, schwarz-rot-gold mit Alu-DDR-Emblem)
  4. Abgeholzter und geräumter Geländestreifen
  5. Einreihiger Metallgitterzaun "GZ I"(ca. 3,2 m hoch - zw. 1970 und 1984 größtenteils mit SM-70 bestückt)
  6. Durchlass im Matallgitterzaun
  7. Kfz-Sperrgraben (bis zu 1,5m tief mit Betonplatten befestigt) oder Kfz-Hindernisse "Spanische Reiter"
  8. ca. 6m breiter Kontrollstreifen "K-6" (Spurensicherungstreifen, Spurenkontrolle einmal pro Tag, vier Stunden nach Sonnenaufgang)
  9. Kollonnenweg mit Fahrspurplatten (2m breiter, Lochbeton)
  10. Lichtsperre
  11. Anschlußsäule für das das erdverkabelte Grenzmeldenetz
  12. Beton-Beobachtungsturm (ringförmige Betonteile BT-6 oder -11 mit 500-2.000 Watt Scheinwerfer )
  13. Beton-Beobachtungsturm (quadratische Betonteile BT-9 mit 500-2.000 Watt Scheinwerfer)
  14. Beton-Führungsstelle (quadratische Betonteile)
  15. Erdbeobachtungsbunker
  16. Hundelaufanlage (im besonders gefährdeten Grenzabschnitten)
  17. Modifizierter Schutzstreifenzaun mit elektronischen und akustischen Signalanlagen "GSSZ II", freundwärts Kontrollstreifen "K-2"
  18. Stromverteilungs- /und Schalteinrichtungen am modifizierten Schutzstreifenzaun
  19. Hundelaufanlage
  20. Durchlaßtor im Schutzstreifenzaun (ca. 500m vor der Grenze) mit Signaldrähten
  21. Betonsperrmauer / Sichtblende an der Schwelle zum Schutzstreifen 
  22. VP-Kontrollpassierpunkt zum Grenzgebiet (etwa 5 km vor der Grenze)

 

  • Signal- und Nachrichtentechnische Anlagen (Sprech- und Signalanlagen)
  • Postensignalgeräte (z.B. Signalgerät R-67 geladen mit Platzpatrone M-43 oder Übungszündladung UPG-8)
  • Grenzsignalzaunelektronik
  • Grenzmeldenetz (4 Stck./km Sprechstellen freundwärts am Kollonenweg, in allen Beobachtungstürmen und Führungsstellen, an den Grenzzauntoren und allen wichtigen pionier-, signal- und nachrichtentechnischen Anlagen in der Tiefe des Schutzstreifens) 
  • Nachrichtenanlagen der Beobachtungstürme, Führungsstellen und Kasernen, neben dem Grenzmeldenetzt wurden verschiedenartige UKW-Fungeräte und -anlagen eingesetzt.

 

  • Rückwärtige Sicherstellungen (materiell, technisch, medizinisch, chemisch)
  • Die materielle Sicherstellung von Munition, Treib- und Schmierstoffe und Verpflegung  erfolgte i.d.R. vom GR zu den Einheiten im Einzel- und Kolonnentransport.
  • Die technische Sicherstellung hatte das Ziel, die Kfz- und Panzertechnik, die Bewaffnung, Pionier- und Nachrichtentechnik sowie alle andere eingestzten technischen Mittel ständig einsatzbereit zu halten und diese bei Ausfall oder Beschädigung zeitgerecht instand zu setzen.
  • Die medizinische Sicherstellung hatte das Ziel, die Dienstfähigkeit der Angehörigen der Grenztruppen zu erhalten und wiederherzustellen, ihre Gesundheit zu Schützen, der Entstehung und Ausbreitung von Krankheiten vorzubeugen, den Geschädigten und Kranken rechtzeitig medizinische Hilfe zu erweisen und ihren Transport zur Behandlung in medizinischen Einrichtungen zu gewährleisten.
  • Die chemische Sicherstellung war Teil des Truppenschutzes vor Massenvernichtungsmitteln. Sie musste ununterbrochen organisiert sein, um Schädigungen vor den Restwirkungen von Kernwaffenschlägen, der Wirkung von chemischen Kampfstoffen, Sabotagegiften und Brandmitteln zu verhindern sowie deren Auswirkungen auf die Gefechtsbereitschaft der Stäbe und Einheiten zu vermindern. 
     

Quelle:

- Peter Joachim Lapp "Gefechtsdienst im Frieden", Bernard & Graefe Verlag, Bonn 1999

- Dienstvorschrift DV 318/0/001 der NVA, 1972

- Handbuch für den Grenzdienst, Militärverlag der DDR, Berlin 1978

grenzkommando@aol.de