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ZUSÄTZLICH SICHERNDE KRÄFTE AN DEN GRENZEN DER DDR                                                                                                                                                                                                 

In der DDR war das Politbüro der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) unter der Leitung des Generalsekretärs der SED das zentrale Führungsgremium für alle politischen Grundsatzentscheidungen. Zur Stärkung der DDR-Sicherheitspolitik bildete der 1. Sekretär des ZK der SED Walter Ulbricht 1960 mit dem Nationalen Verteidigungsrat  (NVR) der DDR (am 10. Februar 1960 beschließt die Volkskammer das Gesetz zur Bildung des Nationalen Verteidigungsrat als „oberstes staatliches Organ zu Fragen der Landesverteidigung und Mobilmachungsplanung“) ein staatliches Führungsorgan. Der NVR war der Volkskammer und dem Staatsrat  der DDR untergeordnet und rechenschaftspflichtig.  Der Vorsitzende  des NRV war  nach Wahl durch die Volkskammer der Erste Sekretär des ZK der SED.  Die Mitgleider des NVR wurden vom Staatsrat berufen (Verfassung der DDR, Art. 73, Abs. 2). Seinen Ursprung findet dieses Gremium aber schon aus den Entwicklungen nach dem Volksaufstand in der DDR vom 17. Juni 1953 als „Sicherheitskommission im Politbüro der SED“. Alle bewaffneten Organe der DDR dienten der militärpolitischen Sicherheitsarchitektur des NVR und somit unmittelbar der SED. An erster Stelle unterstand dabei das Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) und die Nationale Volksarmee (NVA) sowie folgend die Grenztruppen, (GT) das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), das Ministerium des Innern (MdI), die Deutsche Volkspolizei, (DVP) die Kampfgruppen der Arbeiterklasse und die Zivilverteidigung (ZV) dieser Struktur. Eingebunden in einen Verbund von „zusammenwirkenden Kräften“ war die Grenzpolizei und später die Grenztruppen von Anfang an ein äußerst wichtiger Pfeiler im System der territorialen Landesverteidigung. Zweimal pro Monat hatte ein GT-Kompaniechef in Gemeinden, die im Schutzstreifen lagen, Sicherheitsberatungen mit dem ABV, dem SED-Sekretär der Ortsparteiorganisation, dem Bürgermeister und dem zuständigen MFS-Beauftragten durchzuführen. Zur Übersicht aller „zusammenwirkenden Kräften“ soll folgende  kleine Aufstellung hilfreich sein. Vorangestellt wird jedoch erst einmal eine kurze Beschreibung der machthabenden Partei, die außerordentliche Funktion und die Abhängigkeit aller Kräfte von der marxistisch-leninistischen Partei der DDR, der SED, erläutern:

 

Sozialistische Einheitspartei Deutschland

Die politisch-ideologische Absicherung zum Schutz der DDR-Staatsgrenze garantierte die führende Partei in der DDR, die SED. Mit Hilfe der "Parteikontrollkommissionen" (PKK) - eine Art Parteipolizei - überwachte die Partei die eingesetzten Kräfte ("zusammenwirkende Kräfte"  aus Grenztruppen / Volkspolizei / Zoll aber auch den MfS). Bei Verdacht auf politische Unzuverlässigkeit mußten die Betroffenen mit Befragungen und ggf. mit Parteistrafen rechnen. 

Von Anfang an – seit 1946 – achteten die Genossen der SED gemeinsam mit den sowjetischen Beratern darauf, nur solche Personen zum Dienst bei der Grenzpolizei zu zulassen, welche sich bereits auf Orts-, Kreis- und Landesebene im allgemeinen Polizeidienst zuverlässig bewährt hatten. 

Die Partei erhielt Informationen zur Grenzsicherung und beonderer Vorkommnisse immer aus mindestens zwei Melde- bzw. Informationslinien. Neben der direkten Meldelinie über  das  MfNV (Posten / Zugführer / Führungspunkt der Grenzkompanie / Operativer Diensthabender im Grenzregiment / Grenzkommando / Kommando der GT) erhielt die SED über eine spezielle Meldestrecke  des MfS (Führungspunkt der Grenzkompanie / Operativer Mitarbeiter / Unterabteilung I / Abteilung I / Leiter der HA I) so mindesten zwei Meldungen. 

Diabild aus einer Vortragsreihe für die politische Schulung der Grenzsoldaten "Zusammenarbeit mit der Bevölkerung"; original Karteikartentext zum Dia-Lehrmittelfundus: "In den Städten und Gemeinden des Grenzgebietes vollzieht sich unter Führung der Parteiorganisationen eine stabile politische, ökonomische und gesellschaftliche Entwicklung. Bei allem, was Partei und Regierung in den vergangenen Jahren für die kontinuierliche Entwicklung des Grenzgebiets beschlossen haben, galt die Aufmerksamkeit zuerst den hier lebenden Menschen, darunter auch die Angehörigen der Grenztruppen. Daraus resultieren Aufgaben, um die Einheit von Partei, Volk und den Grenztruppen der DDR zu sichern und ständig zu festigen. Diese Aufgaben können nur in enger Zusammenarbeit zwischen den Politorgangen und Parteiorganisationen der SED in den Grenztruppen und den SED-Kreis- und Bezirksleitungen der Grenzkreise und -bezirke erfolgen. Das gibt uns die nötige kraft und Unterstützung, die Maßnahmen zum Schutz der Staatsgrenze und zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Bevölkerung praktisch zu verwirklichen. Wir können uns darauf verlassen: Die Partei- und Staatsorgane sind stedt für den "Grenzer" da. Sie leisten für uns Grenzsoldaten jederzeit und umfassend eine fürsorgliche Unterstützung und Hikfe und schaffen die Bedingungen, damit wir unseren Klassenauftrag in Ehren erfüllen können." (Quelle: "Für die politische Schulung der Grenzsoldaten" Militärverlag der DDR, Berlin, Redaktion "Wissen und Kämpfen" - Privatarchiv d. Verf.)  


 

Ministerium für Staatssicherheit

Seit Gründung des Ministeriums für Staatssicherheit (ehem. "Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft" und von 1953 bis 1957 "Staatssekretariat für Staatssicherheit") am 08. Februar 1950 war die Grenzsicherung der DDR und die Überwachung der anderen bewaffneten Organe einer der Aufgabenschwerpunkte. Zwischen den Jahren 1952-57 - bis auf den bekannten Folgen des 17. Juni 1953 für das MfS - unterstand die Deutsche Grenzpolizei sogar - nach sowjetischem Vorbild - unter direkter Leitung des MfS.

Strukturell ähnelte das MfS dem sowjetischen KGB, der seit MfS-Gründung für viele Organisationsfragen das "tschekistische Vorbild" war. Die Hauptaufgaben des DDR-Nachrichtendienstes waren neben den politischen und wirtschaftlichen Spionagetätigkeiten im westlichen Ausland (hier im Schwerpunkt gegenüber der BRD, NATO- und EU-Staaten) die Überwachung und Verfolgung aller "feindlichen" Ausländern und verdächtigen eigenen Bürgern. Hier sorgt das MfS von Anfang an für die frühzeitige Erkennung und Unterbindung von Widerspruch und Aufbegehren gegen die SED-Staats- und –Gesellschaftsführung. Der sozialistische Staat und die unterdrückte Opposition wurden permanent durch die Existenz des andersartigen deutschen Nachbarstaats befruchtet und gleichzeitig gehemmt. Für oppositionelle Bürger ohne öffentliche Plattform, der ständigen Verfolgung und der leichtfüßigen Bilder aus dem Westen ausgesetzt, ergab sich zum Ausdruck der eigenen Meinung ausschließlich durch die eigene Abwanderung oder dem passiven bzw. aktiven Widerspruchs eine lebenswerte Perspektive.

Bis zum Bau der Berliner Mauer machten rund drei Millionen DDR-Bürger von der Abwanderungschance in den Westen Gebrauch. Danach flüchten jährlich ca. 1.000 DDR-Bürger (in den letzten Jahren der DDR stiegt die Zahl der illegalen Fluchten schlagartig, 1988 z.B. 7.300 Bürger, die Meisten kehrten zu dieser Zeit nach Auslandsreisen nicht mehr in die DDR zurück)  durch direkte Wege oder über Drittländer. In den 1960er Jahren war die Schleusung ein möglicher aber äußerst riskanter Weg in die „Freiheit“. Ab Mitte der 1970er Jahre gewann dann der „Antrag auf Ständige Ausreise“ an Bedeutung – die Schleusungen gingen somit sehr schnell zurück - und führte Mitte der achtziger Jahre zu einem nahezu kontinuierlichen aber nahezu unkontrollierbaren Abfluss von „Unruhepotenzial“. Für sich genommen war der Ausreiseantrag zwar ein Signal der Verweigerung und Absage an den sozialistischen Staat, aber letztlich kein Akt des Wiederstands oder der Opposition, sondern eine Ausweichbewegung derjenigen (meist nicht aus der Dissidentenszene, sondern aus der gesellschaftlichen „Mitte“), die aus verschiedensten Gründen den DDR-Staat verweigerten. Zwei sozialmoralische Milieus sorgten in der DDR für maßgebliches Oppositionspotenzial; Restbestände des traditionellen Bürgertums und intellektuelle und künstlerische Kreise. Parallel dazu war die Jugend ständige Quelle der vermeintlichen „Unruhe“. Zwischen jugendlichem Zeitgeist und ständiger sozialistischer Loyalitätsforderung in der Schule, der Ausbildungsstätte, Studium und dem Militär (seit 1962 Wehrdienstpflicht oder fast unsichtbare Ersatzdienstmöglichkeit als Bausoldat) hin und her gerissen entwickelte sich ein ständig nachwachsender Stamm für eine Dissidentengeneration in der DDR.

Aufgegriffene Grenzflüchtige und aktive Oppositionelle wurde in der Regel in den MfS-Untersuchungshaftanstalten (z.B. Berlin-Hohenschönhausen) gerichtliche Verfahren durch das MfS-Untersuchungsorgan „HA IX“ eröffnet. Die Verfahren gingen zur Hälfte aus der „operativen“ MfS-Tätigkeit hervor, also aus IM-Erkundungen (z.B. „HA I“  in den GT), Überwachungen oder Verhören von anderen Beschuldigten, sowie aus Übernahmen von der Volkspolizei (z.B. Festnahme eines Ausreisewilligen mit Plakat vor einem Botschaftsgebäude oder dem Staatsrat) oder Sicherheitsorganen anderer sozialistischer Länder nach Fluchtversuch (z.B. VR Rumänien nach Griechenland). Klassische Spionage gab es kaum; aber mit den strafrechtlichen  §§ „Landesverräterische Nachrichtenermittlung“ oder „Ungesetzliche Verbindungsaufnahme“ war praktisch jeder Westkontakt strafbar. Die Strafandrohung hierzu wurde meist zwischen Bewährung und zehn Jahre Haft aufgestellt. Insgesamt endeten in den 1980`er Jahren über die Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren zwischen einem und zwei Jahren Haft. Parallel entwickelte sich seit 1963 ein zynisches Ritual zwischen beiden deutschen Staaten zum „Freikauf“ von politischen Gefangenen durch die Bundesrepublik; im Laufe der Jahre gelangten über 33.000 Häftlinge durch „Freikauf“ in die BRD. 

KGB-Ehrengeschenk für den Chef der Grenztruppen der DDR - Generaloberst Klaus-Dieter Baumgarten - anlässlich des 70. Jahrestags der Grenztruppen der UdSSR (KGB-Unterstellung) mit Originalunterschrift des Chef der Grenztruppen der UdSSR (Generaloberst Wadim Aleksandrowitsch Matrossow). Links = Abzeichen zum 50., 60. und 70. Jahrestag sowie Medaille zum 70. Jahrestag der Grenztruppen und Rechts = Verleihungsurkunde vom 28. Mai 1988. (Privatarchiv d. Verf.) 

Durch die Einrichtung eines "Grenzbeauftragten" an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland mittels Befehl Nr. 2/86 (Einsatz von Grenzbeauftragten des MfS und zur Bildung einer Abteilung Grenzsicherheit und von Unterabteilungen Grenzsicherheit in der Hauptabteilung I) ordnete sich erst im Jahre 1986 der Minister der Staatssicherheit - Armeegeneral Erich Mielke  - einen Generalbevollmächtigten für Angelegenheiten des Grenzschutzes zu.

 


 

Ministerium des Inneren 

Die Polizeikräfte der DDR unterstanden insgesamt dem Ministerium des Inneren (MdI) der DDR. Die Organisation gliederte sich in 14 (+ Berlin) Bezirksbehörden der Deutschen Volkspolizei (BDVP), in 217 Volkspolizei-Kreisämtern (VPKA) und Polizeireviere. Die wichtigsten Dienstzweige der DVP waren die Schutz-, Verkehrs-, Kriminal-, Transport- und Bereitschaftspolizei sowie das Erlaubniswesen und das Paß- u. Meldewesen. Außerdem unterstanden dem MdI die Feuerwehr und der Strafvollzug. Zusätzlich war  das MdI für die Ausbildung und Logistik der Kampfgruppen der Arbeiterklasse zuständig. Mit kleinen zeitlichen Unterbrechungen unterstand die Grenzpolizei bzw. das Kommando Grenze  bis zur Zuordnung an das MfNV im Jahre 1961 - zw. 1946-1961 - ebenfalls dem MdI. Ein GT-Kompaniechef hatte gemäß Ziff. 123 DV d. 18/8 (1985) das Zusammenwirken mit der DVP wöchentlich mit dem Gruppenpostenleiter und täglich mit dem Abschnittsbevollmächtigten zu organisieren. In den Gemeinden des DDR-Grenzgebiet bestanden VP-Gruppenposten mit je 30-70 Mann. Innerhalb der VPKA in der gesamten DDR war eine Arbeitsgruppe I "KI" als Arbeitsgruppe Grenze für sogen. "Grenzdelikte" in enger Zusammenarbeit mkt dem MfS zuständig. 



Zollverwaltung

Die Zollverwaltung der DDR war ein staatliches Organ, welches für die Kontrolle sämtlicher Waren-, Devisen und Geldverkehre nach dem Zollgesetz, dem Devisengesetz und der Geldverkehrsordnung zuständig war. Im Rahmen des Deutschen Zollgesetzes von 1939 wurde unmittelbar im Jahre 1945 in allen Besatzungszonen die Arbeit der Zolldienststellen gegen Schmuggel und Spekulation wieder aufgenommen. Eine Vielzahl an Betrieben und Unternehmungen erwogen spätestens nach Gründung der DDR ihren Firmensitz in die BRD zu verlegen und versuchten entsprechend Ihre Produktions- und Vermögensmittel („illegale Ausfuhren“) mitzunehmen. Nach der Währungsreform in der westlichen und östlichen Besatzungszone entwickelte sich 1948 zunehmend ein Schwarzmarkt für Rohstoffe, Konsumgüter und Genussmittel, die zum großen Teil nur in Westmark angeboten und verkauft worden. Das Kursverhältnis zwischen der West- und Ostmark stieg kurzfristig bis auf 1:5 an. Die Wirtschaftsverantwortlichen in der DDR kamen in Bedrängnis. Als Reaktion wurde zum Schutz des Außenhandelsmonopols der DDR 1950 das „Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels“ und das „Gesetz zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs“ in Kraft gesetzt. Von nun an musste der Transport von Waren über festgelegte Kontrollpunkte unter Mitführung von Warenbegleitscheinen erfolgen. Bei Nichteinhaltung und Verstößen drohten erhebliche Strafen. Für die praktische Umsetzung dieser Gesetzte wurde im gleichen Jahre das Amt für Kontrolle des Warenverkehr (AKW im Ministerium für innerdeutschen Handel) geschaffen. Parallel zu den weiteren Entwicklungen zur festen Absicherung der Westgrenze und der Verwaltungsreform in der DDR wurde am 28. August 1952 mit der „Verordnung über die Einrichtung eines Amtes für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs“ (AZKW) die Bedingungen zum innerdeutschen Handel weiter angepasst und verändert. Künftig gilt der Gründungstag des AZKW als „Tag der Zollverwaltung der DDR“. Das Personal unterstand verwaltungsmäßig der GPB, operativ und personell jedoch dem AKZW. Nach den gewaltsamen Niederschlag der Bevölkerungsproteste am 17. und 18. Juni 1953 in Ostberlin und in der DDR blieb die Lage weiter angespannt. Als Bühne des „Kalten Kriegs“ wurde in Berlin wegen der offenen Stadtgrenzen den DDR-Bürgern ihre im Vergleich zur BRD und Westberlin schlechteren Lebensbedingungen vor Augen geführt. Ein Höhepunkt war die in Westberlin durchgeführte US-Lebensmittelaktion „Nachbarliche Hilfe“ (Juli-Oktober 1953, insgesamt wurden 5,5 Millionen Pakete ausgegeben), bei der DDR-Bürger unter Vorlage ihres Personalausweises kostenlose Lebensmittelpakete erhielten. Neben den anderen „Schutz- und Sicherheitsorganen der DDR“ ging auch das AZKW zur Unterbindung der Einfuhr von sogenannten „Bettelpaketen“ vor. Nach Gründung der Nationalen Volksarmee erhielt das AZKW zusätzlich grenzpolizeiliche Funktionen. Während die Grenzpolizei künftig mit der unmittelbaren Sicherung und Verteidigung der Landes- und Seegrenzen der DDR beauftragt wurden, war von nun an das AKZW an den Grenzübergangsstellen neben den bisherigen Aufgaben auch mit der Passkontrolle, der Fahndungstätigkeit und der bewaffneten Sicherung betraut. Mit Einführung des neuen DDR-Zollgesetzt am 30.April 1962 wurde das im Jahre 1945 durch den Kontrollratsbeschluss bestätigte Deutsche Zollgesetzt aus dem Jahr 1939 vollständig abgelöst. Zur Durchsetzung wurde die Zollverwaltung der DDR gegründet und unterstand nunmehr bis zum 3. Oktober 1990 dem Ministerium für Außenhandel. Die militärischen Sicherungsaufgaben und die Aufgaben zur Passkontrolle und der Personenfahndung an den Grenzübergangsstellen wurden vollständig an Sicherungkompanien der Grenztruppen bzw. den Passkontrolleinheiten des MfS übergeben.

Die Zollverwaltung der DDR bestand von 1962 bis 1990 aus:

  • der Hauptverwaltung (Berlin, Grellstraße im Stadtbezirk Prenzlauer Berg),
  • 8 Bezirksverwaltungen in den Bezirkstädten; Rostock, Magdeburg, Potsdam, Berlin, Frankfurt/O., Leipzig, Erfurt und Dresden,
  • 61 Grenzzollämtern, 15 Binnenzollämtern, 14 Postzollämtern und 20 Zollfahndungsämtern.

Die Zollverwaltung wurde als Organ des Ministerium für Außenhandel von der MfS-HA XVIII (Sicherung der Volkswirtschaft) kontrolliert. An Grenzübergangsstellen (GÜST) arbeitete die Zollverwaltung mit der Passkontrolleinheit (PKE) der MfS-HA VI und wiederum auf den Postzollämtern mit den Angehörigen der MfS-Abt. M (Postkontrolle) eng zusammen. 


 

Grenzbevölkerung 

Neben den Angehörigen der bewaffneten Organe der DDR konnten sich gemäß § 20(2) des DDR-Grenzgesetz vom 25. März 1982 auch zivile Bewohner (seit 1982 auch Frauen) der Sperrzone, die das 18. Lebensjahr erreicht hatten, bei der Überwachung des Grenzgebietes als „Freiwilliger Helfer der Grenztruppen der DDR“ (FHG) beteiligen. Schon seit Gründung der DGP im Jahre 1952 wurden besonders überprüfte Grenzbewohner zur Unterstützung der Grenzüberwachung als "Freiwillige Helfer der Grenzpolizei" (Im August 1952 wurden erstmals mehr als 500 GPH im Streifen- und Beobachtungsdienst eingesetzt) herangezogen; dabei handelte es sich meist um Reservisten der KVP/NVA und Bereitschaftspolizei, um ehemalige Angehörige der DGP sowie um ortskundige und in der Sperrzone werktätige Personen, wie z.B. Förster, Waldarbeiter, Busfahrer und LPG-Bauern. Für den FHG-Dienst konnten jedoch keine DDR-Partei- und Staatsfunktionäre, Freiwillige Helfer Deutsche Volkspolizei, Anghörige der FFW und Kampfgruppen gewonnen werden. Ferner wurden Bürger, die Verwandte 1. Grades in der BRD oder Westberlin bzw. die Verwandte 2. Grades, die im BRD-Staatsaparat oder in Dienststellen der westlichen Besatzungsmächte tatig waren, nicht zur FHG-Tätigkeit berücksichtigt. Als Anreiz für den Hilfsdienst (Dienstzeit zwischen 18 bis 23 Uhr, 6-8 Stunden im Monat) außerhalb der Arbeitszeit erhielten die FHG`s Geldprämien und Medaillen; ein direktes Entgelt gab es nicht. Zur Dienstzeit trugen die FHGFelduniformen der DGP/GT, jedoch ohne Rangabzeichen, aber mit Armbinde (siehe Rubrik „Auszeichnungen“). Die FHG waren unbewaffnet und führten auf Befehl des KC Handsignalzeichen und GMN-Hörer mit. Durch einen eigenen FHG-Ausweis konnten sie sich legitimieren. Die FHG hatten das Recht, selbstständig Personen und Fahrzeuge zu kontrollieren und mussten bei Verdacht auf einen möglichen Grenzdurchbruch die GK sofort informieren. Einzeln oder in Doppelstreife bzw. in Begleitung eines Grenzaufklärers, Grenzposten, Volkspolizisten aber auch mit FHDVP hatten sie die Einhaltung der Grenzordnung, insbesondere hinsichtlich des sicheren Verschluss von Durchbruchhilfen, wie Leitern, bautechnischen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen, zu überwachen. Jedem GB waren um 1985 ca. 175 FHG zugeordnet. In den heimatlichen GK erfolgte die Ausbildung pro Monat in Form einer Stunde Politunterricht, zwei Stunden praktische Ausbildung mit Schießen, Topographie und Gesetzeskunde sowie einer Stunde Dienstberatung. Vor dem politischen Umbruch in der DDR 1989/90, waren ca. 7.000 DDR-Bürger in den FHG-Gruppen organisiert.

Diabild aus einer Vortragsreihe für die politische Schulung der Grenzsoldaten "Wenn die Grenztruppen der DDR auf nunmehr 40jährige erfolgreiche Entwicklung zurückblicken können, dann auch dank der hohen Einsatzbereitschaft und Standhaftigkeit der freiwilligen Helfer der Grenztruppen. Auf sie können Sie sich stets verlassen. Heute leisten viele Bürger des Grenzgebietes als freiwillige Helfer der Grenztruppen einen sehr wichtigen Beitrag zum zuverlässigen Schutz der Staatsgrenze der DDR. Vor allem seit dem 13. August 1961, als sie sich als Grenzhelfer an die Seite der Deutschen Grenzpolizei stellten, erwiesen sie sich als unsere treuen und zuverlässigen Kampfgefährten. Sie scheuen keine Mühe und nehmen viele Belastungen auf sich, um mitzuhelfen, Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet durchzusetzten. Freiwillige Helfer gehören somit zu den Traditionen der Grenztruppen. Zu ihnen gehören Arbeiter, Genossenschaftsbauern, angehörige der Intelligenz, gewissermaßen aller Schichten unseres Volkes. Sie alle wirken mit den Grenztruppen zusammen bei der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet, bei der Verhinderung von Grenzdurchbrüchen und bei der Festnahme von Grenzverletzern. Oftmals sind es ehemaligen Grenzsoldaten oder Bürger aus den über 500 Grenzsicherheitsaktiven, die bereits viele wertvolle Erkenntnisse und Erfahrungen gesammelt haben und mit großer Überzeugung und Einsatzbereitschaft an der Staatsgrenze in ihrem Heimatort ihren Mann stehen. Ihre Aufgaben besteh unter anderem darin, zu kontrollieren, ob die Umzäunung der Grundstücke in Ordnung und verschließbar ist, die sicher Unterbringung von Arbeitsgeräten und Technik anliegender Betriebe während der arbeitsfreien Zeit  erfolgt oder auch Personen festzustellen, die sich ohne gültigen Passierschein im Grenzgebiet aufhalten. Zu diesen, unseren engsten Kampfgefährten haben sich sehr enge Kontakte herausgebildet, man kennt sich gegenseitig und lernt voneinander.“  (Quelle: "Für die politische Schulung der Grenzsoldaten" Militärverlag der DDR, Berlin, Redaktion "Wissen und Kämpfen" - Privatarchiv d. Verf.)  

Ausweis eines Freiwilligen Helfer der Grenztruppen aus dem Grenzabschnitt der Grenzbrigade zur CSSR-Grenze, ausgestellt am 05.12.1983, gültig bis 1990. (Privatarchiv d. Verf.)  
 

Quelle:

- Peter Joachim Lapp "Frontdienst im Frieden", Bernard & Graefe Verlag Koblenz - 1987

- Gunter Holzweißig "Militärwesen in der DDR",  Verlag Gebr. Holzapfel Berlin - 1985

- Horst Gundlach und Wolfgang Schlicht "Die grenzüberwachung der DDR", C. Kohlmann Druck Bad Lauterbach - 1997

grenzkommando@aol.de