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GRENZTRUPPEN RELEVANTE BEREICHE IN DEN MFS-HAUPTABTEILUNGEN                                                                                                                                                                                                  

Abdrücke vom kleine Dienstsiegel (22mm Durchmesser) der Grenztruppen relevanten MfS-HA-Einheiten; HA I (Abwehrarbeit in NVA und Grenztruppen), HA VI (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel) und HA VII (Abwehrarbeit MdI/DVP). (Privatarchiv d. Verf.) 


Ministerium für Staatssicherheit - Hauptabteilung I  

(NVA und Grenztruppen)

 

Die HA I war von 1950 bis 1990 mit der Kontrolle und Sicherung im Ministerium für Nationale Verteidigung und deren untergeordneten Organe, Truppenteile und Einrichtungen betraut. Zu Beginn der 1950er Jahre kontrollierte das MfS besonders die in der KVP bzw. späteren in der NVA übernommenden ehemaligen Wehrmachtsoffiziere und -gerneräle, da sie als politisch unzuverlässig und in "Westverbindungen" stehend eingeschätzt worden. Die Abwehr- und Aufklärungsarbeit in den Grenztruppen - aber auch generell in der gesamten NVA – sollte der Kampfkraft dienen. Die Analysearbeit im gesamten Personalbestand erfolgte unter dem Moto „Wer ist Wer?“ und konnte sich vom Soldaten bis zum General beziehen; entsprechend ein Zitat des MfS-Generalleutnant Gerhard Neiber aus dem Jahre 1989:

"Bereits im Rahmen seiner im Frieden wahrzunehmenden Verantwortung wird durch das MfS alles getan, um die subversiven Angriffe äußerer und innerer Feinde gegen die DDR und damit auch gegen die Verteidigungsfähigkeit der DDR aufzudecken, vorbeugend zu verhindern und zu bekämpfen. Darin eingeschlossen ist die Gewährleistung der personellen und funktionellen Sicherheit der Landesverteidigung der DDR.“  

Im Kommando der Grenztruppen in Pätz war eine Nebenstelle der HA-I mit den Bereichen "Abwehr" und "Aufklärung" eingerichtet. Die Hauptaufgaben dieser beiden Bereiche waren in der Dienstanweisung 10/81 vom 4. Juli 1981 wie folgt festgehalten:

 

Abwehr:

- Vorbeugung, Verhinderung von Republikflucht, Terror- und Diversionsverbrechen

- Vorbeugung, Verhinderung von Fahnenfluchten und anderen schweren Militärstraftaten

- Organisation und Überwachen der Kräfte des Zusammenwirkens zur Grenzsicherung

- Mitwirkung an Rekrutierungen und Kaderentscheidungen innerhalb der 

  Grenzsicherungskräfte

- Bekämpfung von Militärspionage gegen die Grenztruppen

- Einflussnahme in die Entscheidung zur Personeneinreise in das DDR-Grenzgebiet

 

Aufklärung:

- politisch-operative Aufklärung innerhalb des Grenzvorfeldes

- Untersuchung von subversiven Angriffen auf die Staatsgrenze

- Aufklärung feindliche Spionage und Schleusertätigkeit a.d. Staatsgrenze 

- Feststellen von Mängeln und Schwächen im Grenzschutz-System

- Befragung von festgenommenen Grenzverletztern aus Richtung West 

 

Diese beiden Bereichen wurden als Abteilungen bei den drei territorialen Grenzkommandos abgebildet. Innerhalb der Kommandos unterhielt die HA I wiederum Unterabteilungen in den jeweiligen Grenzregimentern. Ferner war seit 1986 eine Abteilung "Grenzsicherheit" beim Kommando der GT in Pätz tätig, deren Unterabteilungen in Schwerin, Erfurt, Suhl, Gera und Karl-Marx-Stadt nachgeordnet waren. Die Aufgabe dieser Abteilungen wurde mit dem MfS-Befehl Nr. 2/86 zum Einsatz und Koordination der an der Sicherung der Grenze beteiligten Kräfte definiert. Die HAI verfügte in den 1980er Jahren über ca. 2.500 Mitarbeiter und mehr als 12.000 IM. Das entspricht bei der Gesamtstärke von ca. 215.000 Angehörigen in der NVA und GT eine durchschnittliche IM-Dichte von einem IM auf weniger als 20 Soldaten.  

Nach den Grenzsicherungsmaßnahmen im Jahre 1961 wurden zur Beobachtung des Grenzgebietes geheime Mitarbeiter im besonderen Einsatz (GME) geworben und geführt. Die Ausbildung dieser IM erfolgte als Truppen- und Einzelaufklärer oder als Einzelkämpfer an der Sonderschule "Else" in Biesenthal (Kreis Bernau) sowie an der Spezialschule der Abtl. IV/2 "Maria" in Schloß Struvenberg (Kreis Belzig). Außerdem wurde im Dezember 1968 auf Befehl des Leiters der HA I – Karl Kleinjung - eine „Einsatzkompanie“ zur „Truppenaufklärung“ (im GKS „Heldburg“) gegründet, um Terror- und Gewaltverbrechen aber auch Fahnenfluchten von NVA-Soldaten zu verhindern. Chefs der „Einsatzkompanie“ waren:

Eberhard Starke (1969-1979)

Wolfgang Singer (1979-1983)

Alexander Baier (1983-1985) 

Die „Einsatzkompanie“ unterstand zunächst der Abtl. „Operativ“, später der Abtl. „Äußere Abwehr“ der HA I – der Lehrgangsleiter war Mitarbeiter des MfS. Nach außen operierte die Kompanie als Organ des Grenzregiments 42 „Fritz Perlitz" in Kleinmachnow (Bez. Potsdam) und war zeitweilig in Stolpe (Kreis Oranienburg) und Schultzendorf (Kreis Königs Wusterhausen) stationiert. Die Ausbildung fand unter der Leitung der HA I statt. Der Lehrgangsleiter war Mitarbeiter des MfS. Das übrige Stammpersonal kam aus der GT. Die Volksmarine begann im Dezember 1968 in Nonnevitz und in der Stadtkommandantur Berlin mit der Aufklärungsausbildung 1968 in Henningsdorf.

Ab 1974 erfolgte die Ausbildung der internen „Grenzaufklärerlehrgänge" I bis III auf der Stintenburg, in der Nähe von Schiedungen  und bei Blankenstein. Im Fall der Stintenburg von Mai 1974 bis 1985 in einer  klassizistischen Schlossanlage, auf einer östlichen Insel im Schaalsee welche jedoch nach außen als "Sonderschule des MfNV", aber in internen Dokumenten als "Zentralschule der HA I" bezeichnet wurde. Die letzt genannte Einrichtung befand sich im Grenzspeergebiet in direkter Nachbarschaft zum Standort der II.GB im GR-6 bei Lassahn und in unmittelbarer Nähe der Staatsgrenze zur BRD. Kurios war, dass die gesamte Insel  - außer durch einen Spurensicherungsstreifen im Bereich des westlichen Forstzugangs (die Staatsgrenze bildete die Uferlinie der Stinetenburginsel, Gemarkung "Kampenwerder") durch keinerlei technischer Grenzsicherungsanlagen geschützt war - immerhin gab es neben den Anlagen der HAI und des GT-Bootszuges auf der 5 Hektar großen Insel auch sechs  wohn- und landwirtschaftlich genutzte  Gebäudekomplexe. Übrigens konnten die vier Grenzboote zwischen dem nördlichen Lassahner See und dem südlichen Borgsee bis Zarrentin ausschließlich unter der niedrigen Dammbrücke zwischen Lassahn und der Stintenburginsel auf dem jeweiligen Seebereich operieren, da eine Inselumfahrt wegen des Grenzverlaufs am westlichen Inselufer unmöglich war. Wegen der niedrige Brückenunterfahrt waren die  auf dem Schaalsee im Dienst gestellten Grenzboote vom Typ GSB 066 und 075  ohne die sonst typischen Kabinenaufbauten wie Suchscheinwerfer und Radaranlage ausgestattet.

Luftbildaufnahme der "Sonderschule des MfNV" aus westlicher Richtung auf der Insel Stintenburg zwischen dem "Lassahner See" und dem "Borgsee" im Oktober 1976. Die historische Schlossanlage (1810 - 1945 und seit 1990 wieder Sitz der Familie von Bernstorff) diente von 1974-1985 als Zentralschule der HA I des MfS zur Ausbildung von  inoffiziellen Mitarbeiter in den Grenztruppen als Truppen- und Einzelaufklärer bzw. Einzelkämpfer von 1974-1985. Zuvor nutzte die Deutschen Grenzpolizei bzw. später das NVA-Kommando Grenze diese Anlage für Ausbilderlehrgänge von Offiziersanwärter. Auf der oberen Bildmitte lässt sich die Anlegestelle des Bootszugs der Grenztruppen in Lassahn rechts an der Dammbrücke erkennen. (Privatarchiv d. Verf.) 

Topographischer Kartenausschnitt ("Vertrauliche Verschlusssache des MfNV" - Ausgabe 1988) des Schaalsees  an der Staatsgrenze zw. der BRD und DDR  - 1.) Grenzverlauf, 2.) Stintenburg mit Zufahrtsdamm (entspricht dem obigen s/w Luftbild) , 3. Lassahn - Standort des II.GB im 6.GR. (Privatarchiv d. Verf.)   

Noch in den Ausbildungsstätten der Unteroffiziersschule in Perleberg bzw. der Fähnrich- und Grenzaufklärerschule in Nordhausen wurden „besonders klassenbewusste“ Schüler erfasst und einer ersten Legendierung (Maskierung bzw. Veränderung der persönlichen Identität) unterworfen. Bei erfolgreichem Studienabschluss erfuhr der Absolvent neben der weiterführenden Legendierung eine Spezialausbildung als Grenzaufklärer mit einer Waffen- und Schießausbildung begleitet durch militärische Körperertüchtigung und Komplexausbildungen bzw. Komplexeinsätze mit konspirative Aufklärungshandlungen und Verbindungswesen ( z.B. das Anlegen von – Toten Briefkästen „TBK“ oder den Bau von Beobachtungsstellen). Diese Angehörigen hatten den Status von "Hauptamtlichen Inoffiziellen Mitarbeitern im besonderen Einsatz" (HIME). Äußerlich traten Sie jedoch weiterhin als reguläre Angehörige der Grenztruppen der DDR auf.

Nach 1985 wurde die Aktivitäten durch die SIK der Grenztruppen übernommen bzw. ergänzt und die „Einsatzkompanie“ wurde aufgelöst.  

Die Tätigkeit des MfS innerhalb der Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen wurde gegenüber den gesellschaftlichen Aktivitäten des Ministeriums weit weniger geheim gehalten; unter dem Namen „Verwaltung 2000“, "Abteilung 2000" bzw. „Militärabwehr“ waren die VO (Verbindungsoffiziere) bzw. OBE (Offiziere im besonderen Einsatz) im Truppendienst bekannt. 

Dienstausweis eines OBE - ein Hauptmann der HA I - mit Zugangsberechtigung im Grenzgebiet und im Schutzstreifen an der Staatsgrenze zur BRD, Grenzabschnitt des Grenzregiment 10 (Plauen) und 15 (Sonneberg). Gültig von 1972 bis 1979, ausgestellt und gezeichnet durch Oberst Wolfgang Leonhardt - den späteren Generalleutnant, Stv. Chef der Grenztruppen und Chef der Ausbildung - damals Stv. Chef des Stabes für operative Arbeit im Kommando der Grenztruppen. (Privatarchiv d. Verf.) 

Dienstauftrag eines MfS-Unterleutnant mit Berechtigung zum Zutritt im Bereich des Sperrgebiets in den Kreisen Sonneberg und Neuhaus (Bezirk Suhl) in der zweiten Hälfte des Jahres 1989. Zusätzlich abgebildet; ein MfS-Dienstausweis (sogenannter „Klappfix“ Ausweis in Hülle am Befestigungsband) und eine persönliche MfS-Petschaft (zur Markierung von Siegeltöpfen z.B. an Panzerschränken, Dienstzimmern oder Dokumentenmappen) aus dem gleichen Zeitraum. (privatarchiv d. Verf.)

 


Ministerium für Staatssicherheit - Hauptabteilung VI 

(Grenzüberschreitender Verkehr, Passkontrolle, Tourismus, Interhotel) 
 

An den Grenzen der DDR zur Bundesrepublik Deutschland, zu Westberlin, zur CSSR, zur Volksrepublik Polen und an der Seegrenze gab es Kontrollpassierpunkte (KPP), später Grenzübergangsstellen (GÜSt) genannt. Bis in die 1960er Jahre war die Passkontrolle an den Grenzübergangsstellen eine Routineaufgabe der Deutschen Grenzpolizei bzw. der Zollverwaltung. Erst nach den Ereignissen am 13. August 1961 in Berlin fokusierte die Staatsführung die Gefährdung der "Staatssicherheit" an der kanalisierten Nahtlinie - den Grenzübergängen - zum westlichen Klassenfeind. Die schnell wachsende und später personalstärkste MfS-Hauptabteilung "VI" sollte von nun an hier bis zum Ende der DDR zum Tragen kommen. Ab August 1962 übernahm die Passkontrolleinheit (PKE) des MfS schrittweise die Passkontrolle und Fahndung von der Zollverwaltung der DDR an allen Übergängen. Viele der bisher eingesetzten Angehörigen wurden übernommen und trugen von nun an die Uniform der Grenztruppen. Die PKE unterstanden aber organisatorisch nicht den Grenztruppen der DDR und damit nicht dem Verteidigungsministerium, sondern dem Ministerium für Staatssicherheit (Hauptabteilung VI/Abteilung 6, Passkontrolle jeweils der regionalen MfS-Bezirksverwaltung zugeordnet. In Berlin war die jeweilige PKE-Einheit der zentralen HA VI direkt unterstellt). Zum Ende (1989) der DDR war diese Hauptabteilung die am personenstärkste MfS-HA mit exakt 7.123 hauptamtliche Mitarbeiter.

Einer Passkontrolle unterlagen generell – bis auf Angehörige der Besatzungsmächte - alle Personen, die in das Staatsgebiet der DDR ein- oder ausreisen wollten. Die Passkontrolle erfolgte an den für den grenzüberschreitenden Verkehr zugelassenen Grenzübergangsstellen (Fußgänger-, Straßen-, Bahn- und Binnengewässerübergänge sowie See- und Flughäfen).

Der Kontrollvorgang der PKE umfasste:

  • die Prüfung der Voraussetzung für einen zulässigen Grenzübertritt (Vollständigkeit und Gültigkeit der Dokumente),
  • die Echtheitsbeurteilung der Pässe, Dokumente und deren Eintragungen,
  • die kriminalistische Personenidentifizierung,
  • die Realisierung politisch-operativer Grenzfahndungen,
  • die Filterung des grenzüberschreitenden Verkehrs zur Gewinnung politisch-operativ bedeutsamer Informationen,
  • die Erteilung von Visa und Erhebung von Gebühren.

Das Kontroll- und Abfertigungsverfahren war in einer Passkontrollordnung (PKO) festgelegt. Die Pässe, Ausweise und weiteren Dokumente wurden mittels Videosignal von den Kontrollstationen in einen zentralen Fahndungsraum innerhalb des Kontrollterritoriums im GÜSt-Bereich übertragen, und konnten dort bei Bedarf aufgezeichnet werden. Parallel waren die Kontrolldienststellen datentechnisch mit dem MfS-Zentralsitz in der Normannenstraße in Berlin verbunden. In Sekundenschnelle konnte der Fahnder ggf. weitere Informationen aus den Fahndungsbeständen über den Passinhaber erhalten. Mittels Zahlencodeanzeige konnte ggf. eine Befehlsübermittlung an den Kontrolleur erfolgen, z. B. weiterblättern, zusätzliche Dokumente anfordern, Abfertigung verlangsamen, vordefinierte Fragen stellen. Anders als in der BRD (Visaerteilung über die Botschaften) erfolgte die Erteilung von Visa (Transit- und Einreisevisa) zum überwiegenden Teil an den Grenzübergangsstellen der DDR. Damit verbunden war ein erheblicher personeller und organisatorischer Aufwand, der auch die zahlenmäßige Stärke der Passkontrolleinheiten und die räumlichen Dimensionen mancher GÜSte erklärt.

Neben der Abfertigung des grenzüberschreitenden Verkehrs gab es für die PKE Abstimmungsaufgaben welche vom PKE-Leiter (MfS) mit dem ihn unterstellten GÜSt-Kommandanten (Grenztruppen) so zu organisieren war, so dass die operative Aufgabenstellung der Passkontrollkräfte innerhalb des Kontrollterritoriums (Innenbereich) nicht beeinträchtigt wurde. Hier ging es um die Verhinderung von Grenzverletzungen innerhalb des GÜSt-Bereichs im Zusammenwirken mit den Grenztruppen und dem Zoll, die Abwehr von Demonstrativhandlungen, die Verhinderung von Missbrauchshandlungen (illegale Schleusungen von Menschen, Übergabe von Waren, Zeitschriften usw.) auf den Transitwegen sowie die sich daraus ergebende Einleitung und Durchführung von Fahndungs-, Kontroll-, und Sperrmaßnahmen, um dies zu verhindern. Aber vor allem ging es um die logistische Sicherstellung des PKE-Dienstbetriebs. Hier gab es erhebliche Konfrontationen und Kollidierungen zwischen der PKE und den weiteren GÜSt-Angehörigen, welche sich bis zum täglichen Umgang abgezeichnet haben sollen. Der GÜSt-Kommandant hatte neben der Wartung, Instandsetzung und Ausführung von baulichen, verkehrs- und sicherheitstechnischen Anlagen auch den Objektbetrieb mit Verpflegung, Bereitschaft und Reinigung sicherzustellen. Alle am GÜSt tätigen Kräfte und Dienstleister (hier sei der sogenannten „Objekt-Service GÜSt“ z.B. als Deutschen Roten Kreuz, Reisebüro, Staatsbank, Mitropa, Intershop und die Deutsche Post genannt.) wurde vom GÜSt-Kommandanten geleitet.

 


Ministerium für Staatssicherheit – Hauptabteilung VII

(Abwehr im Ministerium des Innern und Deutsche Volkspolizei)

 

Aus dem Ministerium des Inneren (MdI) entwickelte sich zu Beginn der DDR alle weiteren bewaffneten Organe wie zum Bsp. die Armee, die Grenzpolizei und die Staatssicherheit. Zu Beginn der 1960er Jahren verlor das MdI durch die Ausgliederung von Zuständigkeiten seine herausragende Bedeutung. Gleichwohl war ihre Zuständigkeit im Sinne eines klassischen Polizeiorgans viel weitreichender; hier ist z.B. die „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ zu benennen. Das MfS organisierte im Rahmen seiner Funktion als „Schild und Schwert der Partei“ mittels der HA VII die Kooperation zw. den beiden Ministerien für Staatssicherheit und des Innern und war zugleich für die Überprüfung und Überwachung der MdI-Angehörigen sowie die Kontrolle derer Arbeitsprozesse verantwortlich. Die HA-VII war zum Ende der DDR in acht Abteilungen gegliedert:

 

Abtl. 1 - DVP, K, S, Pass- und Meldewesen, Inneres, Stab, VDV, HSDVP 

Abtl. 3 – Zentrales Aufnahmeheim 

Abtl. 4 – Materielle und finanzielle Aufgaben 

Abtl. 7 – Bereitschafts-Pol., Kampfgruppen, DRK, Geodäsie und Kartographie

Abtl. 8 – Strafvollzug 

Abtl. 9 – politisch-operatives Zusammenwirken 

Abtl. 13 – Schmuggel und Spekulation 

Abtl. 14 – Fahndung 

 

Grenzspezifische Zuständigkeitsbereiche fanden sich besonders bei folgenden Abteilungen: 

 

HA VII/ Abteilung 1/ Referat 1 

Zuständig für das „Pass- und Meldewesen“ mit den Büros für Pass- und Ausländerangelegenheiten „BPAA“ sowie für Personenendaten „BPD“.

 

HA VII / Abteilung 13 

Diese Abteilung kooperierte eng mit den Steuer- und Zollbehörden und der Kriminalpolizei der DDR. Mit operativen Mitteln zur geheimpolizeilichen Bekämpfung von internationalem Schmuggel und politisch bedeutsamen Spekulationsgeschäften trat das MfS immer dann auf den Plan, wenn Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen, ausländischer Geheimdienste oder westlicher Medien involviert waren, Verbindungen zu „staatsfeindlichen Gruppen“ bestand oder der Schmuggel internationale Dimensionen erreichte. 

 

HA VII / Abteilung 14

Die Fahndungsaktionen konzentrierten sich auf solche Fahndungen „die für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit von besonderer Bedeutung“ in unmittelbaren bzw. mittelbaren Zusammenhang mit Angehörigen der bewaffneten Organen (z.B. Abhandenkommen und Entwendungen von dienstlichen Dokumenten, Waffen und Militärfahrzeugen) standen. Ein weiterer Schwerpunkt war die Suche nach flüchtenden sowjetischen oder NVA-Soldaten, sonstigen Waffenträgern, vom Transitweg abgekommende Bundesbürger, staatlichen Geheimnisträgern, geflohenen Häftlingen und potenziellen Grenzverletzern. 

 

Zentrale Koordinationsgruppe - Bekampfung von Flucht und Übersiedlung 

Leiter:

Oberst Willy Woythe (01.11.1975 - 03.1983)

Generalmajor Gerhard Niebling (03.1983 - 1990) 

Die Gründung der Zentralen Koordinationsgruppe (ZKG) und der Bezirkskoordinationsgruppen (BKG) im Jahre 1975 steht im starken Kontext zur deutsche-deutschen und internationalen Vertragspolitik (besonders der DDR-Unterzeichnung der KSZE-Schlußakte von Helsinki im Jahre 1975 mit wichtigen internationalen Vereinbarung zur Staatensouveränität und Menschenrechte). Diese Politik war für die SED-Führung im Sinne der internationalen Anerkennungspolitik einerseits ein weitreichender Triumph. Zugleich barg sie wegen der zunehmenden Ost-West-Kontakte und der Berufung der ausreisewilligen Bevölkerungsteile auf die staatlich anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten, auch erhebliche Gefahren für den kommunistischen Machterhalt. Unter Berufung auf die KSZE-Schlußakte nahm von nun an die Zahl der "Antragsteller auf ständige Ausreise" zusehends zu. Die ZKG hatte durch koordiniernde und anleitende Tätigkeit sowie durch eigene operative Maßnahmen (besonders auf dem Gebiet der CSSR, VR Ungarn, West Berlin und der BRD) die Fluchtbewegung und die Anträge auf dauerhafte Ausreise aus der DDR unter Kontrolle zu bringen, zu bekämpfen und möglichst zu verhindern. Die MfS-Führung entwarf ein Dreistufenprogramm für die ZKG:

1.) Kampf gegen die Unterstützer von Antragstellern in der BRD (z.B. gegen die "Internationale Gesellschaft für Menschenrechte) 

2.) Umfassende Aufklärung der Antragsteller zur Ausreisemotivation und mögliche Ansatzpunkte zur Antragsaufgabe 

3.) Ermittlung und Ausforschung von potenziellen Antragsstellern.

Daneben wirkte die ZKG in Zusammenarbeit mit der Zentralen Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG) bei der Erstellung von Argumentationshilfen zur Eindämmung der Ausreisebewegung mit. In besonderem Zusammenhang mit den GT steht die Abtl. 6 der ZKG; hier bestanden die Aufgaben zur "Vervollkommnung des Grenzsicherungssystems" sowie der "Qualifizierung der Vorbeugung und Verhinderung von Fluchtversuchen". Diese Abtl. befasste sich besonders mit den "spektakulären" Fällen (gewaltsame Grenzdurchbrüche, Flucht mittels Wasser- und Flugfahrzeugen), mit der Verhinderung des sogenannten "Reisemißbrauchs" und der "Rückgewinnung" bzw. "Rückführung" von Flüchtlingen. 

 


Quelle:

- Peter Joachim Lapp "Gefechtsdienst im Frieden", Bernard & Graefe Verlag, Bonn - 1999

- BStU "Anatomie der Staatssicherheit - Hauptabteilung I", Berlin - 2005

- BStU "Anatomie der Staatssicherheit - Hautabteilung VII", Berlin - 2008

- Jens Gieseke "Die Stasi 1945 - 1990", Deutsche Verlags-Anstalt, München - 2011

grenzkommando@aol.de