Aus den Beständen der Grenzbereitschaften Halberstadt und Gardelegen wird am 1. Oktober 1954 die Grenzbereitschaft Oschersleben aufgestellt.
1954 hat diese Grenzbereitschaft folgende Struktur:
Kommandantur (Weferlingen) mit drei Kommandos (Döhren, Weferlingen und Walbeck),
Kommandantur (Wefensleben) mit vier Kommandos (Beendorf, Morsleben, Harbke und Sommersdorf) und
Kommandantur (Hötensleben) mit drei Kommandos (Hötensleben, Hötensleben und Ohrsleben)
Im Herbst 1956 kommt es zur Auflösung der Kommandanturen. Alle Kommandos unterstehen von nun an dem Stab der Grenzbereitschaft direkt. Auf Befehl 4/57, 8/57, 11/57 des MdI erhält die Einheit am 1. März 1957 die Bezeichnung Grenzbereitschaft-25. Im Herbst 1957 wird die Grenzabteilungen I. (Weferlingen) und die II. Grenzabteilung (Marienborn) aufgestellt. Die III. Abteilung (Barneberg) und die IV. (Flechtigen) werden am 1. August 1958 aufgestellt Die Truppenfahne wird der Grenzbereitsschaft-25 am 1. September 1958 verliehen.
Am 30. September 1961 wird das I. Bataillon (Weferlingen) mit den Kompanien Döhren und Weferlingen an das GR-23 (Gardelegen) sowie die Kompanien Ohrsleben und Pabstdorf an das GR-20 (Halberstadt) übergeben.
Im Oktober 1961 hat das Grenzbereitschaft (Oschersleben) folgende Struktur:
I. Grenzbataillon (Bartensleben) mit vier GK (Walbeck, Schwanefeld, Beendorn und Bartensleben),
II. Grenzbataillon (Marienborn) mit vier GK (Morsleben, Marienborn, Harble und Marienborn),
III. Grenzbataillon (Barneberg) mit vier GK (Sommersdorf, Karoline, Hötensleben und Barneberg),
IV. Grenzbatatillon (Flechtigen) mit drei GK (Flechtigen, Flechtingen und Belsdorf) und
Batterie (Oscherleben)
Ab den 31. März 1962 wird lt. Befehl Nr. 85/61 MfNV sowie Befehl Nr. 19/62 und Anordnung Nr. 25/62 CGT der Name Grenzregiment-25 (Oschersleben) in der Struktur der 7. GBr. (Magdeburg) geführt. Auf Grundlage dieser Befehle kommt es am 1. April 1962 zur Auflösung des IV. Bataillons, der Neubildung Ausbildungsbataillon und 1. und 2. Ausbildungskompanie in Dingelstedt sowie 3. und 4. Ausbildungskompanie in Flechtingen. Gleichzeitig wird die Batterie in Oschersleben aufgelöst. Die Verleihung der Truppenfahne GR-25 der NVA erfolgt am 6. November 1962. Der Verleihung des Ehrennames "Neidhardt von Gneisenau" erfolgt am 1. März 1968.
Am 31. März 1962 hat das GR-25 innerhalb der GT folgende Organisation und Aufbau:
Stab Führung
Einheiten der Gefechtssicherung
Bedienungseinheiten
drei GB mit drei GK und einer Reserve-GK
Ausbildungsbataillon mit drei Ausbildungskompanien und einer Unteroffiziersausbildungskompanie
Am 1. Juni 1962 erfolgt der Aufbau der SiK (Marienborn), die am 6. Februar 1964 an den KPP Marienborn einsatzfähig übergeben werden kann. Im Zuge der Umstrukturierung im September 1963 wird das II. GB mit der 4., 8. GK und 12. Reserve-GK aufgelöst. Dafür stellt man das GB I. mit den GK 1 bis 5 und II. GB mit den GK 6 bis 9 neu auf.
Die Grenzkompanien des GR haben von nun an folgende Gliederung:
4 Züge mit je 2 Gruppen,
Diensthundestaffel und
Kompanietrupp
Im Februar/März 1971 kommt es zu einer weiteren Umformierung, bei der es zur Übergabe des GAB an das GAR-7, die Übergabe der 1. GK an das GR-23 (Gadelegen) und zur Übernahme des Grenzabschnitt GR-22 (Halberstadt) kommt . Hierbei kommt es zu Übernahmen der PiK und des Reserve-GB (1972 auf Befehl Nr. 05/72 Kommandeur GKN) sowie der SiK. Auf der Grundlage des Befehls Nr. 69/70 des CGT erfolgt am 31. Dezember 1971 die Übernahme der 12. GK des GR-25 durch das Grenzkommando Nord. Die 13. GK des GR-25 wird erst zu Ende der 1970er Jahre für die Sicherung des Kohleabbaus im Tagebau bei Habke aufgestellt.
Die in den 1970er Jahren eingeführte Bataillonssicherung bewährt sich weder als effektives noch als effizientes Grenzsicherungssystem. Das starre System der linearen Überwachung des Grenzbereichs durch die GB auf einem bis zu 70km langen Abschnitt mit geringer Verbindung zur Grenzbevölkerung lässt Grenzverletzungen trotz bestehender und weiter ausgebauter technischen Anlagen (z.B. SM-70) ansteigen. Nach Rückbau der Minenanlagen und Verdichtung der Sicherung durch Rückführung des Grenzregimes in eine Struktur der Kompaniesicherung („Struktur 80“ => 17-20 km Verantwortungsbereich der einzelnen GK, 65-80km der GB und 130-160km der GR an der Staatsgrenze zur BRD) werden die Grenzabschnitte optimaler gesichert. In diese Zeit fällt die Auflösung des GR-25 am 30.10.1983 aus strukturellen Gründen; auf Befehl Nr. 65/83 MfNV und Anordnung Nr. 22/83 des CGT kommt es im August 1983 zur Auflösung des GR (Stäbe, Einheiten, Objekte und Grenzabschnitte).
Die Dislozierungen gegenüber des Grenzabschnitts „Braunschweig“ zwischen dem GR-20 (Halberstadt) und -23 (Kalbe) werden neu aufgestellt. Hierbei fällt die GÜSt Marienborn-Autobahn und -Eisenbahn mit die SiK ebenfalls an das GR-23 in Kalbe.
Zur Auflösung des GR-25 im August 1983 besteht folgende Struktur: